Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1803.
Nutzen verbunden, daß diese und äbnliebe Wasserverbindungen in die Zahl jener Gegenstände gerechnet zu werden verdienen, zu welchen der Saltzpreiß-Fond vorzügl. verwendet werden soll. Allein auch hierin bestehet bishero keine Vorsorge und sie blieb noch immer in der Vergessenheit. g) Regulirung der schiffbarenFlüsse. In Rücksicht dieser ist schon unter den vorigen Regierungen und seither vieles mit abwechselndem Glücke und Nutzen gearbeitet worden, und wirkl. wird es annoch jährl. auf die Regulirung und Reinigung der Donau und Sau nicht unbeträchtl. Summen aus dem Saltzpreiß-Fond verwendet. Diese letztere gehören unter die bereits systemisirten Auslaagen, es ist also hier nur die Rede von neuen Regulirangen. So wünschenswerth selbe sowohl zu Beförderung der Schiffahrt, als zur Schätzuug des an denen Flüssen gelegenen Strecken Landes sind, so kann gegenwärtig, so lange der Fond so unbeträchtlich ist, nur auf jene Regulirungen eine Rücksicht genommen werden, ohne denen die bestehende Schiffart Schaden leiden würde. h) Austrocknung der Moräste. Dieser Gegenstand könne für Hungarn von großer Wichtigkeit seyn, die vielen an der Donau, der Theiß, der Szamos, an der Maros, denen 3 Köröss,* der Berettyo, wie auch im Bannathe und in Sclavonien befindl. Moräste könnten, wenn sie urbar gemacht würden, viele Tausend Joch fruchtbares Land abgeben und dadurch die Erzeugung der Producte und des National-Reichthums merkl. vermehren. Da aber bey solchen Operationen die GrundEigenthümer den größten Nutzen beziehen, so kann nur insoweit von Verwendung des Saltzpreiß-Fondes zu diesem Zwecke die Rede seyn, als es sich um vorläufige Untersuchungen und Operationen, oder aber um Unterstützung der ärmern Grund-Eigenthümer handelt. Dieses wären die Hauptgegenstände der Verwendung des Saltzpreiß-Fondes, welche ich hier E. M. nur in der Absicht vorgelegt habe, damit darnach eine systematische Eintheilung derselben geschehe, als in der Uberzeugung, daß man diesen Fond in seinem jetzigen Bestand besonders zu den 4 letztem Zweigen mit Erfolg verwenden könne. So lange nämlich nicht der Ertrag dieses zu öffentl. Arbeiten bestimmten Fonds entweder durch Errichtung eines fundi publici, oder auf eine andere Art vermehret wird, so kann er nicht wohl zu all diesen verschiedenen Rubriken der öffentl. Unternehmungen verwendet werden, ja man würde selbst fehlen, wenn man ihn in so viel Theile trennen wollte. Bleibt nach Abzug der zu Gründung eines allgemeinen Systems und Erhaltung der bestehenden Arbeiten in den 4 ersten Puncten angetragenen Auslaagen alljährl. ein Ueberschuß, so kann selber auf einige, der in die andern Rubriken einschlagenden Gegen-