Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

selben bis zum Anfang des gegenwärtigen Wintertermin wieder auf 200 und darüber angewachsen. Da nun einerseits die königliche Tafel wegen der großen Menge der Criminalprocesse in die Notwendigkeit versetzt wird, die bürgerlichen Rechtsstreite zu vernachlässigen, dieselbe aber auch andererseits erstere, wegen denen daraus entstehen könnenden Folgen und der Notwendigkeit, durch eine schleunige Gewährung der Gerechtigkeit in peinlichen Fällen, die Strafe nicht zu verzö­gern und die Verbrecher nicht zu lange in Kerker unverurteilt schmachten zu lassen, nicht bei Seite setzen kann, so glaube ich, daß Euere Majestät, bis auf nächstkommenden Landtage etwas anderes entschieden werde, ein Mittel treffen müssen, um die königliche Tafel im Stande zu setzen mit der Aufnahme der Processe folgen zu können. Eine Vermehrung der Referenten würde diesen Umstand nicht heben, da die bereits bestehenden 8 Referenten wegen Mangel der physischen Zeit nie im Stande sind die von ihnen von einem Termin zum anderen ausgearbeitet werdenden Processe bei der königlichen Tafel zu referieren, sondern sich begnügen müssen, wenn sie in einen Termin 4 oder 5 Civilprocesse, nebst den Criminalien vortragen können. Die von denen Landesständen in Antrag gebrachte Abteilung der königlichen Tafel in 2 Senate würde zwar allerdings ein wirk­sammes Mittel sein, da eine doppelte Anzahl Processe aufgenommen und beendiget werden könnte, allein ohne zu erwähnen, daß bei Erkrankung oder Abwesenheitsfall eines oder des anderen Refe­renten nicht immer die gehörige legale Anzahl von Beisitzern vorhanden sein könnte, um 2 Senate zu bilden, so könnte vielleicht auch die Besorgnis, daß die ausserlandtägliche Einführung einer Sache, welche Eure Majestät vor einem Jahre denen versammelten Ständen abgeschlagen haben, im Lande Aufsehen erregen möchte, vorzüglich aber die obangeführte Betrachtung, welche Euere Majestät auf dem Landtage dahin vermochte, diesen Antrag nicht zu geneh­migen, Dieselbe dahin vermögen, auch jetzt diesen Vorschlag zu beseitigen. Ein drittes Mittel wäre vielleicht, wenn Euere Majestät mittelst eines an die königliche Tafel zu erlassenden Rescripts aus Anlaß der immer zunehmenden Criminalprocesse und der Notwendigkeit dieselben schleunig zu beendigen sowohl, als auch der von denen Jurisdictionen und Privaten vorkommenden Klagen der verzögerten Aufnahme ihrer Rechtsstreite dem Personalen anbefehlen möchten, die kleinen zwischen dem Martini- und Epiphanialtermin, und zu Ende des Faschings, so wie aufeh um Ostern vorkommenden Juris­titien zu benutzen, um in selben mit der legalen Anzahl der Bei­sitzer die Criminalprocesse zu revidieren, die Publication der zu fallenden Urteile jedoch erst in denen ersten Tagen des darauf-

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