Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1802.

Die hungarischen Landesstände bitten Euer Majestät neuer­dings die Completirung dieses Regiments auf Siebenbürgen über­tragen zu wollen. Als Gründe zur Unterstützung ihrer Bitte führen sie die Besorgniß an, daß die Landesbevölkerung nicht einmal zu Ergäntzung der von ihnen übernommenen 64.000 Mann, ohne die für die Cultur des Landes notwendigen Klassen der Innwohner anzugreifen, hinreichen werde; sie glauben weiters, daß es wegen den daraus entstehen könnenden Folgerungen nicht in ihrer Macht stehe, eine aus fremden Regimentern zusammengesetzte Truppe zu completiren; — endlich bemerken dieselbe, daß nachdem einige Comitater von Hungarn wiederrechtlich abgenommen und Sieben­bürgen einverleibt worden; es weit billiger wäre, daß dieses letztere Land einen Teil des hungarischen Militairs zu completiren über­nehme, als daß Hungarn ein aus sieben bürgischer Mannschaft zusammengesetztes Regiment ergäntze. Ich habe mich bereits oben erklärt, was ich für eine Meinung in Betref der Zulänp-lichkeit der Bevölkerung^ Huno-ams zur Er­gäntzung von 64.000 Mann hege, ich berufe mich also in Bezug auf den gegenwärtigen Punkt bloß darauf. Was aber die andern in Betref dieses Gegenstandes von den Ständen gemachte Bemer­kungen betriff, so ist es allerdings richtig, daß einige Comitater von Hungarn abgenommen und Siebenbürgen einverleibt worden r und daß die Anzahl des Militairs, welches Siebenbürgen bißhero zu Tergäntzen hatte, gegen jenes, welches Hungarn triff, in Rücksicht auf die beiderseitige Population unverhältnißmässig gering ist. Die große Anzahl überzähliger Mannschaft, welche sich nach Ende des Krieges bei den siebenbürgischen Infanterieregiments, ohngeachtet einer nicht unbeträchtlichen Anzahl Recrouten, welche sie an die hungarischen Regimenter abgegeben, ohngeachtet der beträchtlichen Rückstände an zustellender Mannschaft befand, bestärkt diese Meinung, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß Siebenbürgen nebst den 6Ifen Regimente, auch noch ein anderes neues tragen könne, ohne seiner Bevölkerung zu Nahe zu treffen. 2° In Betref der von den Jazyger, Cumanier und Hajduken­städte zu stellenden Reiterei bitten die Stände Euer Majestät, daß nachdeme diese Districte vermöge dem neuen Completirungssysteme auch zur Ergäntzung der hung. Regimenter in Friedenszeiten beitragen müssen, Sie von denselben nur im Sinn des Theresianischen Privilegiums, das ist: im Fall einer Insurrection die Stellung einer bestimmten Anzahl Reuterei begehren, dieselben aber nach Beendigung des Krieges auch entlassen möchten. Dieser Punkt kann nur nach dem Sinn der diesen Districkten erteilten Privilegien entschiden werden, da ich selbe gegenwärtig

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