Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
Soldatenstande hatte, wurde erschöpft, indeß der übrige Teil gar nichts von dieser Last ertrug. Die Verteilung war in Rücksicht auf die Bevölkerung ungleich. Endlich gab die bißherige Werbungsmethode Anlaß zu verschiedenen Excessen und Klagen, und zog den Verlust vieler der besten Soldaten nach sich, welche auf den Werbungen entweder zu Grunde giengen, oder für den Dienst untauglich wurden. Bei nun eingeführter Capitulation, welche, da sie der ganzen übrigen kaiserl. Armee bereits zugestanden worden, nicht wohl ohne Nachteil des Staats denen hung. Regimentern verweigert werden kann, würde die Werbung zwar einen grösseren Zuwachs an Mannschaft bekommen, weil die Versicherung nicht mehr ewig zu dienen mehrere Reerouten anlocken würde, wenn sie aber nicht anders eingeleitet wird, so wird sie demohngeachtet schwerl. die erfoderl. Anzahl an Mannschaft sowohl zum Ersatz des ordentlichen Abganges, als auch der rückkehrenden Capitulanten liefern. Sollten aber Euer Majestät auf den Fall eines Rücktritts zur bißher bestandenen Werbung denen hungarischen Regimentern die Capitulation nicht bewilligen (welches ich wegen denen zuletzt immer auf Euer Majestät und den Staat wirkenden schädlichen Folgen nicht anraten kann), so macht die auf Kriegszeiten gestellte Mannschaft, welche um das gegebene Wort zu halten, entlassen und ersetzt 1 werden muß, die Einleitung" dieses Gegenstandes beschwerlich. Diesen Ersatz durch Werbungen zu erhalten ist, wenn selbe nicht anders eingerichtet werden, gar nicht zu hoffen. Aus dem bißher gesagten kann man die Schlußfolge ziehen, daß nach eingeführter Capitulation, ohngeachtet dieselbe denen Werbungen einen großen Vorschub geben würde, und diese letztere schon an sich selbst einige Vorteile haben, dennoch dieselben in Friedenszeiten, wenn sie nach der bißherigen Methode fortgeführt würden, zur Completirung der Armee nicht hinreichen können. Es müßten also auf den Fall der Fortsetzung der Werbungen solche Maaßregeln getroffen werden, welche selbe dem Zwecke, nämlich der Ergäntzung der Feldregimenter entsprechen machten. b) In Kriegszeiten. Auf diesen Fall blieb es bei der bißherigen gesetzmässigen Provision, welche mit jener, so die Stände in ihrer Vorstellung weitläufiger erklären, vollkommen gleich ist. Da dieselbe bißher mit Erfolg benutzt worden, so habe ich hierüber hierorts nichts weiter zu erinnern. Ausser diesen 2 von denen hungarische Landesständen vorgeschlagenen Completirungsmitteln, kommen in der Vorstellung derselben auch noch einige andere einzelne Gegenstände vor, und zwar: 1° Ergäntzung des 61-ten hungarisch. Infanterieregiments. 1 Ez a rész idáig idegen kézzel írva még egyszer ismétlődik.