Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
nicht wohl böser Wille, sondern vielmehr ßesorgniß der Unzulänglichkeit der Landesbevölkerung zur Ergäntzung einer Armee von 64.000 Mann, hauptsächlich aber die Furcht vor dem Eindruck, welchen eine ordentliche jährliche Stellung einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Rekruten auf die Gemüther des Landvolkes, welches bißher die Befreiung von der Militairaushebung in Friedenszeiten, als eine grosse Wohltat betrachtete, machen würde, die Stände zu der Erklärung bewogen, daß sie von diesem Antrage nicht abgehen können. Die einlaufenden Nachrichten von den Unruhen des Volkes in einigen Gegenden des Landes, der heurige Mißwachs der Feldfrüchten die Aussercourssetzung der 12xr Stücke, wovon ausserordentl. viele sich in denen Händen des Landmannes befinden, bestärken die Besorgnisse der Gemüter, daß wenn bei diesen ungünstigen Umständen dem Landmann auch noch die Last einer stabilen jährl. Completirung der hung. Regimenter in Friedenszeiten aufgelegt würde, derselbe vielleicht schwürig werden und in Aufruhr ausbrechen könnte. Diese hier angeführte Besorgnisse können bloß durch die Erfahrung behoben werden, daher trugen auch die Stände darauf an, die jetzige Completirungsart nur auf 3 Jahre festzusetzen, und hoffen die Gemüter des Landmannes durch die Vorstellung, daß diese Last nicht beständig, sondern nur einstweilig sei, zu beruhigen. Was ich von der Zulänglichkeit der Bevölkerung Hungarns zur Completirung von 64.000 Mann meine, ist Euer Majestät ohnehin bekannt, was aber die Furcht der Stände vor einem sehwürigen Betragen des Landmannes betriff, so muß ich erklären, daß bei den vielen im heurigen Jahr eintretenden wiedrigen Umständen dieselbe nicht ganz ungegründet sei, und daß es wirklich nicht ohne Ursache zu befürchten stehe, daß bei der ersten Stellung der Rekruten, wenn die öffentl. Beamten nicht mit guter Art und möglichsten Schonung besonders in Städten, wo vermöge der neuen Vorsorge Bürgerssöhne zum Militair abgegeben werden müssen, vorgehen, vielleicht unangenehme Auftritte und Unruhen im Lande entstehen könnten. Bei dieser Lage der Sachen und in der Uberzeugung, daß die landtäglich versammelten Stände aus den obangeführten Gründen von Beschränkung der gegenwärtigen Fürsorge auf 3 Jahre nicht abgehen werden, glaube ich, daß obgleich es erwünscht gewesen wäre auf diesem Landtag eine feste Completirungs-Norma für die Friedenszeit zu bestimmen, demnach der gegenwärtig von den Ständen gemachte Antrag für Euer Majestät annehmbar sei. Man könnte zwar dawieder einwenden, die Completirung der Armee in Friedenszeiten und die damit verbundene Capitulation sei eine stabile und keineswegs eine provisorische Anstalt, sie fordere also eine solche Vorsehung, welche die Ergäntzung des natürlichen Abgangs, hauptsächlich aber jenes, welcher durch die Entlassung der Capitulanten entstehet, und dadurch zugleich die