Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
In diesem Puñete ist die Meynung der Stände E. M. Absichten gäntzl. entgegen. Wenn man aber die oben im Auszug angeführte Gründe unpartheyisch betrachtet, so kann man nicht läugnen, daß sie ein großes Gewicht haben, daß Siebenbürgen gegenwärtig gegen Hungarn unverhältnißmässig erleichter ist, und daß selbst auf den Fall, wenn jemals in 7bürgen ein 3-tes Inf. Regiment errichtet werden würde, dennoch dieses Land auch das 61-te Regiment completiren könnte ohne gedruckt zu seyn. Nimmt man noch dazu den nicht zu verwerfenden Umstand, daß 7bürgen verhältnißmässig gegen Hungarn während diesen Kriege viel weniger an seiner Bevölkerung gelitten, daß daselbst der Mangel an Inn wohnern nirgends so fühlbar ist, als in vielen Theilen Hungarns, so glaube ich nicht unrichtig zu sehliessen, wenn ich E. M. bitte, in diesem Falle auf Hungarn Rücksicht zu nehmen und die Completirung des 61ten Regiments auf 7bürgen überzutragen. Sollte aber dieses aus dem Grunde nicht seyn können, daß die Schuldigkeit der Completirung eines neuen Regiments auf 7bürgen ohne Landtag nicht gelegt werden kann, so wäre auf diesen Fall meine Meynung, daß E. M. denen Ständen Hungarns die Versicherung allergnädigst ertheilen möchten, daß Sie, sobald als es thunlich wäre, die Completirung dieses Regiments denen Siebenbürgern auflegen würden, sie verhoffeten aber, daß nachdem dieses Regiment nicht incomplet bleiben könnte, indessen die hung. Stände, die zur Ergäntzung desselben nöthige Anzahl Rekruten stellen würden. 2° Festsetzung der gegenwärtig angetragenen Friedens Completirung auf einen stabilen Fuß noch während diesem Landtage. Diesen Punct der allerhöchsten Entschliessung hoffe ich schwer durchsetzen zu können, obgl. ich und einige andere unter denen Ständen damit einverstanden wären. Nur die Erfahrung und die Seelen Beschreibung kann den größten Theil der Stände von der Möglichkeit und dem Nutzen dieser Anstalt, so wie mich und einige andere von der Unmöglichkeit und Schädlichkeit derselben überzeugen. Da es sich also hier um Ueberzeugung handelt, welche man nur mit der Zeit erlangen kann, so bin ich der Meynung, daß E. M. hierüber den Antrag der Stände genehmigen soUten, sobald sie, E. M. versichern, daß sie auf dem nächsten Landtage nach eingesehener Möglichkeit die Sache auf einen stabilenen Fuß setzen werden. Ich sehe hierinn gar keine Gefahr oder Nachtheil für E. M., denn nachdem die Relation der Seelen Beschreibung und der Regnicolar-Conseription zu genauere Vertheilung der Contribution ohnehin binnen 3 Jahre einen Landtag erfodert, so wird damals die Sache wieder abgehandelt werden, und die Landesstände müssen entweder die gegenwärtige Modalitaet genehmigen, oder sie müssen E. M. in integrum restituiren, das ist sie müssen E. M. die gantze