Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
Mittel zum Zwecke einer regelmässigen Rekrutirung ist anzusehen eine ordentliche, alle Jahre zu revidirende Seelenbeschreibung. Es ist also hierauf vor allem in Gemäßheit der früheren Landtagsartikel anzutragen; solche kann jedoch von den Komitatsmagistratualen ohne Zuziehung des Militärs vorgenommen werden. Sobald solche im allgemeinen festgesezt ist, werde Ich in Gemäßheit der Mir ohnehin obliegenden vollstreckenden Gewalt wegen Entwerfung angemessener Conscriptionstabellen und überhaupt wegen der weiteren Ausführung das Erforderliche durch die Hofkanzlei anordnen. IL In Rücksicht der Anzahl der zu stellenden Rekruten kann nur der wirkliche Abgang das wahre Bedürfnis, jedesmal einen der Natur der Sache und dem Endzwecke ganz angemessenen Maßstab abgeben. Der wirkliche Abgang läßt sich aber weder zu Friedens- noch viel-, weniger zu Kriegszeiten mit einiger Verlässigkeit zum vorhinein bestimmen, sondern muß in jedem einzelnen Falle besonders eruirt werden. Es ist demnach unläugbar das Zweckmässigste und einzig und allein der Sache angemessene, dermalen bloß die allgemeinen Normen festzusetzen, nach denen das wirkliche Bedürfnis, jedesmal nach ordnungsmässiger Eruirung den betreffenden Behörden, bekannt zu machen und beizuschaffen ist. Jeder andere Maßstab ist precaire und die nach demselben zum voraus berechnete Anzahl von Rekruten würde zum Ersätze , des wirklichen Abganges bald zu groß, bald zu gering sein; Beides entspricht nicht einem vernünftigen Zwecke und dem Besten des Dienstes. Während des geendigten Krieges stellte Hungarn nach der beigehende Tabelle N" 1 im 10jährigen Durchschnitte 17,728 Rekruten. Mit dieser Durchschnittszahl wäre der Armee aber nicht gedient gewesen, da man einige Jahre kaum 5000, andere Jahre aber 30— ja sogar 43.000 Mann benötigte. Nach dieser Voraussetzung könnte die beständige Ergänzung der hungarischen Regimenter auf dem leichtesten und kürzesten Wege regulirt werden, wenn l' tens nach vollbrachter Seelenbeschreibung jedem Regimente ein eigener Ergänzungsbezirk angewiesen und diese Regimentsbezirke nach Bataillons in Sectionen oder Assentirungsbezirke untergeteilt würden. Der jedesmalige Abgang eines Regiments brauchte nach dieser Einrichtung nur der politischen" Behörde durch das betreffende Regimentskommando bekannt gemacht zu werden, um auf die verschiedenen Sectionen oder Assentirungsbezirke verteilt «und nach den festgesetzten Regulativen ohne weiters ausgehoben zu werden. Die Komitate hätten hievon der Staathalterei, so wie die Regimenter dem Generalkommando die Anzeige zu erstatten. Sollte man es zuträglicher finden, die benötigten Rekruten im allgemeinen auf alle Jurisdictionen zu verteilen, so wären die Erfordernisaufsätze an Euer Liebden und den Staathaltereirat einzusenden, um die Repartition zu treffen und darnach das Weitere anzuordnen.