Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1801.
vics hörte, rieth er seinen zwei Mitschülern von weiterer Befolgung dieser Gesellschaft ab, und um mit Hirgeiszt keinen Umgang mehr zu haben, begab er sich in das Trencsiner Comitat. Da er auch während seines Arrestes wirkliche] Reue über seinen Fehler bezeiget hat und wegen seinem jugendlichem Alter eine Hofhung zur Besserung vorhanden ist, so glaube ich, daß er um so viel mehr durch Euer Majestät Gnade seine Befreyung zu erhalten verdiente, als er bereits im Jahr 1795 sowohl von dem Caus. Reg. Director, als auch dem seeligen Palatinus Euer Majestät Gnade vorzüglich] anempfohlen wurde. 4. Franz Hirgeiszt, ein von Pest gebürtiger Jurist, wurde von Szent-Mariay zu dieser verderblichen] Gesellschaft angeworben und erhielt von ihm den Cathechismus der Freyheit und Gleichheit, welchen er in 3-erley Sprachen abschrieb. Derselbe machte ihn mit den Regeln der Gesellschaft bekannt und eyferte ihn an 2 Mitglieder aufzunehmen, welches er auch wirklich befolgte. Er führt zu seiner Entschuldigung an, daß er sich von dem Szent-Mariay zu der Gesellschaft habe bereden lassen um durch seine Beyhülfe sein weiteres Fortkommen zu erhalten, und weil ihn jener, so lange er seinen democratischen Grundsätzen nicht beystimmte, bey seinen Aeltern als einen unfähigen, dummen Menschen schilderte. Auch kann das jugendliche Alter und seine noch nicht gantz reife Ueberlegung ihn in etwas entschuldigen, besonders wenn man betrachtet, daß Szent-Mariay ihm nie die Absicht dieser geheimen Gesellschaft entdecken wollte. Diese Bemerkungen bestimmten die königliche] Tafel dahin, den Franz Hirgeiszt nur zu einen fünf jährigen Arreste zu verurtheilen, das Septemvirat hingegen verurtheilte ihn zur Todesstrafe, weil es außer den bereits oben angeführten, ihn beschwerenden Gründen auch aus seiner Aussage erhellet, daß er aus dem Inhalt des Cathechismus gar wohl eingesehen, daß derselbe zu einer Revolution und Einführung der Democratie in Hungarn abziele, daß er den Szent-Mariay öfters über die Mittel diesen Zweck zu befördern befragt und dennoch die gantze Sache seiner Schuldigkeit gemäß nicht angezeiget. Aus diesen von der 7viral Tafel angeführten Gründen, wenn ich noch dazu aus den bey ihm vorgefundenen Schriften, auf seine Denkungsart schließe, so erhellet daraus, daß selbe nicht gut war, und glaube also, daß der Augenblick noch nicht gekommen, wo er zu entlassen sey. 5. Johann Szlavy, Juratus bey der königlichen] Tafel, ein Edelmann von einer guten Familie aus dem Biharer Comitat, wurde von seinem Onkel, dem Rittmeister Laczkovics in diese verderbliche Gesellschaft aufgenommen und erhielt von ihm beyde Cathechismen und die Gesellschafts-Regeln, verband sich auch nachdem ihm der Zweck dieser Gesellschaft, nämlich die Umwälzung der Landesverfassung und der königlichen Würde bekannt gemacht worden,