Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

nehmen muß, es selbst für den allerhöchsten Dienst zuträglicher wäre, wenn die Früchten-Ausfuhr aus Hungarn in jene italiänische Provinzen, welche von uns besetzt sind, erlaubt würde, da alsdann durch die Vermehrung des Materials in denselben die Verpflegung der Armee erleichtert und diese Länder durch die Requisitionen minder gedrückt werden würden. Auch kann dieser 2te Grund der Früchten-Sperrung gar nicht die Ausfuhr des Waitzens treffen, da, wie bekannt, der Waitzen zu Verpflegung des Militairs nicht verwendet wird. Wenn also auch alle übrigen Früchten-Ausfuhr verlohren wäre; so wäre es für den Vortheil des Landes zu wünschen, daß wenigstens den Waitzen auszuführen erlaubt würde, bey welchem auch ein größe­rer Nutzen, als bey den anderen Früchten, zu hoffen wäre. Dieses sind die Gründe auf welche gestützt, ich es E. M. zu bitten wage, selbst bey den jetzigen Kriegszeiten die freye Ausfuhr von allen Gattungen Früchten in freundschaftl. Länder zu bewilligen, sollte es aber für andere Gattungen nicht thunlich seyn, so ersuche ich E. M. wenigstens für den Waitzen zu gestatten. Bey Erlangung eines Friedens aber hoffe ich von E. M. väterl. Fürsorge, daß Sie eine unbedingte Früchten-Ausfuhr für Hungarn gestatten werden, ohne welche auch nie der Ackerbau oder der Handel in diesem Lande empor kommen können. In jedem Fall aber halte ich es für meine Pflicht E. M. zu bitten die Verhand­lung dieses Gegenstandes und Ertheilung der Ausfuhrs-Pässe nach den von E. M. zu bestimmenden Vorsichts-Regeln der k. k. Statt­halterey, wie ehedem, aufzutragen, nicht aber, wie jetzt der hung. Hofkanzley mit Einvernehmen des Hofkriegsraths zu überlassen, da es hinlängl. bekannt ist, daß letzterer gar keine Kenntniße von Hungarn hat und nicht ohne Grund der Partheylichkeit gegen dieses Land beschuldigt werden kann. Was die in der Nota der geheimen Hof- und Staatskanzley enthaltenen Veranlassung, daß nämlich der Hofkriegsrath sowohl die Verpflegung der italiänischen Armee mit Früchten und Hart­futter, als auch die Versehung der an diesen Gegenständen man­gelnden italianisehen Länder übernommen habe, betriff, so muß ich aufrichtig Gestehen, daß selbe sowohl in Rücksicht der ver­mehrten Transports-Last, als auch der gesperrten Früchten-Ausfuhr für Hungam äusserst nachtheilig ist. Da ich sowohl einen als den andern Gegenstand bereits genügsam erschöpft zu haben glaube, so werde ich mich hier nicht länger aufhalten, um den Schaden dieser so drückenden Maaßregel auseinanderzusetzen. Was aber den Nutzen derselben für den Staat betrifft, so muß ich auf­richtig bekennen, daß in so weit ieh aus den den meiner Leitung untergeordneten Geschäften vorkommenden Datis und denen all­gemeinen Nachrichten urtheilen kann, derselbe mir sehr gering, wo nicht null scheinet.

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