Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

Meynung zu äussern, und zwar erstens die Gründe anzuführen, welche für und wider die freye Getreide Ausfuhr aus Hungarn sind, 2tens aber meine Bemerkungen über die in der vorerwähnten Nota enthaltenen Veranlassung in Betreff der Verpflegung der italiä­nischen Staaten mit Früchten und Hartfutter zu machen. Daß in Friedenszeiten Hungarn ohne einer freyen Früchten-Ausfuhr nicht in einem blühenden Stande seyn könne, brauche ich hier nicht zu beweisen; aber selbst in Kriegszeiten bin ich der Meynung, daß es nicht nur nicht rathsam, sondern für das gantze Land äusserst schädlich seye, die Früchten-Ausfuhr zu sperren und daß zwar aus folgenden Gründen: I o Ist die Früchten-Ausfuhr gäntzl. gesperrt, oder wenigstens dergestalt ungewiß, daß sie bald gesperrt, bald freygelassen werde, so höret der größere Früchten-Bedarf auf und der Landmann, der wegen Aufhörung der Concurrenz seine Früchten entweder gar nicht, oder um einen die Erzeugungs-Kosten kaum ersetzenden Preiß verschleissen kann, vernachlässiget ihre Kultur, bauet nur so viel Getreide an, als er an Mann zu bringen hofft und verleget sich mehr auf die Kultur anderer, zu Manufacturen erfordert. Natur-. Producten. Dauert dieses durch mehrere Jahre, so nimmt die Anzahl des mit Früchten bebauten Bodens und also auch das Erzeugniß ab, käme nun dazu ein Mißjahr, so ist in Hungarn eine Hungers­noth zu befürchten, welches bey erlaubter Getreide-Aus fuhr nicht der Fall ist, inden alsdann ein jeder sich vorzüglich auf dessen Anbau verlegt. Durch dieses kann auch die Aufgabe ausgelegt werden, warum in Hungarn nur damals eine Hungersnoth zu be­fürchten ist, wenn ein Mißwuchs zur Zeit der verbothenen Früchten­Ausfuhr eintritt. 2° Wird bey dem Umstände, wo kein Militair im Lande liegt, wo alles Geld ausser Land gehet, dem Landmanne durch Sperrung der Früchten-Ausfuhr das einzige Mittel benommen, seine Producten zu Geld zu machen um damit die Jährl. Contribution zu zahlen. Aus diesem entstehen die gekauften Oontributions-Rückstände, welche alsdann dem Staate zu Last fallen. Die Grundherren selbst, welche wie der Landmann, entweder der Früchten-Anbau vernachlässigen, oder ihre Früchten um einen guten Preiß nicht an Mann bringen können, werden durch den Verboth ausser Stand gesetzt E. M. bey den jetzigen Kriegsumständen auf eine werkthätige Art zu unter­stützen. 3° Endlich wird durch die Sperrung der Frucht-Ausfuhr und noch mehr durch öftere Veränderung der Sperrung oder Freylassung derselben eine beträchtl. Classe der Landes-Einwohner, welche sich mit diesem Handel abgeben und sich Vorräthe sammeln, beschädiget, da sowohl dieser Handlungszweig ins Stocken gerathet, als auch bey einer länger anhaltenden Sperre diese Frucht-Vorräthe zu Grunde gehen.

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