Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

digsten Handbillets demselben aufzutragen, daß der Umstand er­hoben werden solle, wer das Schreiben des zu Brünn im Arrest sitzenden Staatsgefangenen Johann Szlávy, welches dieser an sei­nem von der Gefangenschaft allschon befreiten Bruder Georg Szlávy nach Großwardein erlassen hat, dem Postamt zu Brünn übergeben habe? Uber die in diesem Gegegenstand veranlaßte Untersuchung hat mir der Causarum Reg. Director den hier gehorsamst an­geschlossenen Bericht erstattet: aus welchen zu ersehen ist, daß derjenige, der das in Frage stehende Schreiben des Staatsgefangenen Johann Szlávy zu Brünn auf die Post gegeben hat, nicht aus­findig gemacht werden konnte; indessen aber aus der Zusammen­haltung der Aussage des Ciprian Dell Orto sub A. ad 3 um mit jenen des Georg Szlávy sub B. ad 7 um et 8 um zu entnehmen sei, daß der bei dem brünner Kaufmann Mundi in Condition stehende Joseph Bengars den quaestionirten Brief auf die Post gegeben haben müsse, indem Georg Szlávy bekennet,, daß Joseph Bengars ihm noch von Großwardein bekannt gewesen sei, denselben während seiner Gefangenschaft beim Spatziergange gesehen, nach seiner Beförderung aber ihn samt seinem Weibe besucht habe; und weil ermeldter Georg Szlávy erkennet, daß er den Ciprian Dell Orto gefragt habe, ob er nicht einige Briefe von Joseph Bengars er­halte? Dieser Umstand erreget den Argwohn, daß Georg Szlávy den oftgemeldten Bengars ersucht haben müsse, die von seinem Bruder Johann an ihm erlassen werdenden Briefe auf die Post zu geben, und wahrscheinlich wird Johann Szlávy seinen Brief bei einer Gelegenheit, wie er zum Spazieren geführt wurde, dem Joseph Bengars übergeben haben. Aus diesen lnzichten meinet der Causarum Reg. Director, daß auf allerhöchsten Befehl der Staatsgefangene Johann Szlávy sowohl, als der Joseph Bengars zu verhören wären, ob nicht dieser letztere das Schreiben des Johann Szlávy auf die Post gegeben, und ob nicht Georg Szlávy ihn darum ersucht und unterrichtet habe? Diese seiner Meinung füget der Causarum Reg. Director noch die Bemerkung dazu, daß wenn die Sache aus dem Verhör der obbenannten zwei Personen nicht in die gehörige Klarheit ge­setzt werden soll, schwerlich ein anderes Mittel auf das Wahre zu kommen vorhanden sein werde, weßwegen er auch für unnötig erachtet die Victoria Beöthy und. den Nicklas Kazinczy darüber zu verhören. Da ich nun mit der Meinung des Causarum Reg. Directors einverstanden bin, so ermangle ich nicht diesen seinen Bericht Eurer Majestaet untertänigst vorzustellen. Ofen, den 16. Maj 1800. A javaslatot az államtanács is helyeselte, a döntés tehát ebben az érteleniben történt. (St. R. 1552/1800.) Bengarsot Reichenbergben ki is hall-

Next

/
Thumbnails
Contents