Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
zu erlassen, wie es anno 1796 geschehen. Sollten aber E. M. bey dem 1-ten Antrage, nämlich bey der Erlassung der Rescripte an die Comitater und Obergespänne verbleiben, so habe ich auf diesen Fall die Ehre in der Anlaage 2-erley Aufsätze von diesen Rescripten zur allerhöchsten Genehmigung vorzulegen. / Der 1-tere ist nach dem Antrage des F.Z.M. Alvintzy, wenn nämlich 4-te Ba[taill]ons und 5-te Div. errichtet werden sollten und nach dessen Bemerkungen verfaßt. / Der 2-te aber auf dem Fall, wo E. M. den Vorschlag des Hofkriegsraths begnehmigen' würden, vorbereitet. Auch schliesse ich den Aufsatz des nach meinem neuern Antrag von mir an die Obergespänne und andere Jurisdictionen zu erlassenden Schreibens sub 0 und sub 0 den Entwurf eines an die Obergespänne ui.d Stadtricbters in Betreff der freywilligen Offerten gerichteten Aufforderungsschreibens bey, damit E. M. daraus ersehen können, was ich gesinnt wäre auf den Fall, wo E. Majestät entweder meinen neuen Antrag, oder aber den 3-ten Vorschlag genehmigten, an die betreffenden Jurisdictionen zu erlassen. Eine andere Frage, die ich bisher noch nicht abgehandelt habe, die aber auch von Wichtigkeit ist, bestehet darinn, ob nämlich dasjenige, was E. M. als Subsidium von den Ständen Hungarns zu erhalten wünschen, noch vor Ausbruch des Krieges, oder erst bey dem wirklichen Ausbruch desselben begehret werden soll. Diese Frage ist durch die von E. M. begnehmigte erste ResCriptsEntwürfe zwar entschieden, da in denselben klar enthalten ist, daß E. M. die Subsidien wegen dem neuen Kriegs-Ausbruche begehren, da diese Frage aber sowohl in dem neueren Vortrage des Hofkriegsraths, als in dem darüber erstatteten Gutachten des F.Z.M. B. Alvintzy von neuem abgehandelt wird, so gestatten mir E. Majestät allergnädigst mich auch darüber zu äussern. Der Hofkriegsrath sowohl, als der B. Alvintzy kommen in dem vollkommen übereins, daß man die von E. M. bestimmt werdenden Subsidien noch vor dem Ausbruch des Krieges begehren solle, und glaubet letzterer, daß die von ihm angetragene Versuche der Obergespänne um so viel leichter vor sich gehen könnten, als wenn sie gelängen, die daraus erfolgenden Früchten der Armee, selbst wenn der Frieden verbliebe, gut zu statten kommen würden, im widri genfalle aber nichts verlohren wäre. Meinem geringen Erachten nach kann ich auf den Fall, wenn E. M. entweder das vom Hofkriegsrath oder vom B. Alvintzy vorgeschlagene Subsidium zu begehren sich entschliessen würden, da bey des sehr namhaft ist, von dem bereits bestimmten Grundsatz nicht abgehen und darauf einrathen, daß man das Subsidium vor Anfang des Krieges begehre, da ich befürchte, daß in diesem letzteren Falle, wo denen Landes-Ständen die Gefahr nicht so drin-