Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

wird, daß die Errichtung und Erhaltung der bey den hung. Regi­mentern zu formirenden 4-ten Bataillons und 5-ten Divisions, als ein surrogatum insurrectionis anzusehen sey, da sie aber von Wichtigkeit ist, so erlauben mir E. M. mich über diesen Punkt etwas weitläufiger zu äussern. Die Geschichte Hungarns lehret uns, daß von jeher der Adel von allen jenem eine Abneigung hatte, wovon er glaubte, daß es eine länger dauernde Last auf ihn wälzen würde, die Verhand­lungen des Landtags vom Jahre 1764 beweisen weiters, was für ein Aufsehen die Frage von Reluirung der Insurrection und Aus­findigmachung eines Surrogats derselben gemacht hat. Der National­Character selbst, der jederzeit zum militari geeignet war, und der Wunsch den der meiste Adel hegt, selbst seinen König und seine Constituzion bis auf den letzten Blutstropfen zu vertheidigen, würden ein nicht kleines Hinderniß seyn, um die Bewilligung eines Surro­gats zu erschwären, wo nicht ganz zu vereiteln. Andererseits kann man zwar nicht läugnen, daß eine Insurrection große Aus­lagen nach sich ziehet und daß sie vor dem Feinde, bis sie nicht etwas abgerichtet ist, den Nutzen nicht leisten kann, den eine regulirte Militz leistet, allein nachdem das vorinnjährige Beispil die Stände Hungarns belehret, so weiß ich nicht, was hindern könnte, bei einem vorkommenden Fall eine größere Gleichheit in den Insurrections Praestationen und selbst der Insurrections Regulirung einzuführen, wodurch die Auslagen vermindert und die Insurrection nützlicher gemacht werden würde; um so viel mehr, als die C[omi]­tater selbst den Wunsch geäussert, bey einem neuern Insurrections­Fall eine größere Gleichheit einzuführen, von welcher aber ohnehin weiter unten die Rede seyn wird. Da man bey den jetzigen Umständen auch nicht voraussehen kann, was noch geschehen wird, und doch der Fall vom Jahre 1797 eintreten könnte, wo alle gewöhnliche Mittel nichts mehr helfen, und eine stärkere Insurrection zur Rettung der Monarchie aufzustellen nothwendig wäre, so kann ich unmöglich darauf ein­rathen, von der Insurrection zu praescindiren, da auch als E. M. selbst in Ihrem, an den Hofkriegsrath erlassenen allerhöchsten Handbillet sich erklären, daß Sie Sich die Insurrection pro casu summae necessitatis vorbehalten wollen. Auch könnte das Begehren eines Surrogats die Ausführung der allerhöchsten Willensmeynung E. M. erschweren, indem in den Comitatern gleich die Frage aufgeworfen würde, warum E. M., die ein legales Mittel, nämlich die Insurrection in Händen haben, ein minder legales ergreifen, ich -zweifle auch gar nicht, daß die Comi­tater dawider vorstellen und sich erklären würden, daß sie bereit seyen für ihren König und Constitution zu insurgiren, aber nicht zu einem minder legalen Mittel zu schreiten. Das Begehren eines Surrogats würde auch die Ständen deßwegen schmertzen, weil E. M.

Next

/
Thumbnails
Contents