Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

230^ 1798 JÜL. 19. FOLTERJESZTESK bei Auflösung der Insurrection in dem an dieselben erlassenen Rescript ihnen erklärt, Sie wären mit der Insurrection sehr /Alfrieden gewesen und behalteten Sich vor, dieselbe in der Folge wieder zu begehren, und sie diese neue Foderung, wenn auch die großen Unkosten einer Insurrection zu dessen Beweggrund genommen, als ein Mistrauen in den Nutzen und Brauchbarkeit dieser letztern ansehen könnten. Ueberhaupt bin ich der unmaßgebigsten Meynung, daß in Fällen, wo daß Gesetz dem Könige Mittel an die Hand giebt, seinen Zweck zu erfüllen, man von demselben nicht ohne äusserster Noth abweichen soll, da dadurch nur Misvergnügen verursachet wird. Sehr gegründet ist auch die Bemerkung des FZM. Alvintzy, daß nachdem Eure Majestät sich in dem Eingange des an den Hof­kriegsrath erlassenen Handbillets äussern, daß Sie Sich die Insur­rection pro casu summae necessitatis vorbehalten, es unbillig wäre von den Ständen Hungarns auch noch ein Surrogatum zu begehren. Hier tritt auch jene Bemerkung, welche ich wie oben gemacht habe, wieder ein, daß es nämlich zu befürchten wäre, daß, wenn die Sache bei den. Comitaten vorkomme, dieselbe entweder das Surrogatum depreciren oder bitten würden auf den Fall einer Insur­rection dieselbe nicht leisten zu dörfen, da sie schon ein Surrogat gegeben haben. Dieses vorausgesetzt stimme ich vollkommen der Meynung des FZM. Alvintzy bey, daß nämlich E. M. dasjenige, was sie von denen Ständen fodern wollen, titulo subsidii gratuiti begehren möchten. Die 2-te Frage ist, was man eigentlich von den Ständen statt der Insurrection begehren soll. Aus dem an den Hofkriegsrath erlassenen Handbillet erhellet, daß Euer M. Willensmeynung dahin gehet, zu den bestehenden hung. Regimentern 4-te Bataillons und 5-te Divisions zu errichten und dieselbe, so lange der Krieg daudert, vom Lande unterhalten zu lassen. Diese Willensmeynung E. M. hat sowohl der Hofkriegsrath, als der FZM. Alvintzy weiters erörtet, und werden nach des letztern Antrag zur 1-ten Errichtung der 4-ten Ba[taill]ons und 5-ten Division 15.000 M[ann] mit Inbegriff der von [Sieben] bürgen zu stellenden, erfbdert, die übrige aber zur Completirung nöthige Mann­schaft soll nach und nach nachgeschaffet werden. Zur Unterhaltung derselben sind 2,000.000 an Geld, und ungefähr Va Million an Naturalien erforderlich. Nachdem nun also bestimmt ist, was E. M. begehren wollen, so entstehet die 3-te Frage, auf was Art man dieses denen C[omi]­tatern beibringen soll. Was die Stellung der erforderlichen Mannschaft betriff, so muß ich bemerken, daß in Hungarn nie gebräuchlich war eine förmliche Stellung ohne einen Landtag vorzunehmen, um aber den von Euer Majestät gewünschten Zweck zu erreichen könnten alle C[omi]­tater und Städte dahin angewiesen werden, daß, nachdem die neu

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