Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
Aerarial Magazinen unterhalten, oder deren Verpflegung denen Contribuenten nach dem Marktpreiß vergütet werden möge. Die Hauptgründe, welche diese Comitater zu Unterstützung ihres Begehrens anführen, sind: I o daß sie vermög den Art. 48. anni 1741 nicht gehalten sind das Militair nach dem Regn lamentar-Preis zu verpflegen, und selbst die Transennen nur in dem Falle, wo es die äusserste Noth erfordert, die Fourage und Brod pretio regulamentali zu verabreichen. 1 2° daß in den croatischen Comitatern niemals ein Militair, welches vom Lande verpflegt worden wäre, seine Standquartiere gehabt habe, daß also auch dieselben mit den hiezu erforderl. Magazinen nicht versehen sind. 3° daß endlich die in den croatischen Comitatern vorhanden gewesenen Heu und Habervorräthe nach Steyermarkt und zur italienischen Armee verführet worden wären. Ausser diesen Beweggründen hat das Agramer Comitat in copia eine Note des croatischen General-Commando bey geschlossen, aus welcher erhellet, daß dieses letztere, um das wenige Heu, welches noch in dem Agramer Comitat vorhanden ist, zu schonen und es sowohl für die zur italienischen Armee gehenden Landesfuhren, als auch zum Ankauf für diese Armee vorzubehalten, dem Hofkriegsrath eine Vorstellung gemacht und darinn gebethen habe, daß die neuen Hussaren Regimenter in die weiter zurück liegenden Comitater verlegt werden möchten. Die königl. Statthalterey unterlegte die Vorstellung des Agramer C[omi]tats Euer Majestät mittelst der hung. Hofkamley, erhielt aber von dieser letzteren, wie aus beygeschlossenen Hofdekret zu ersehen ist, zur Antwort, daß nachdem aus der beyliegenden Hofkriegsräthl. Nota zu ersehen wäre, daß man aus den AerarialMagazinen zu Verpflegung dieser Regimenter nichts geben könne, und daß deren Dislocation nicht von Dauer seyn würde, so müßte man die Verlegung dieser 2 Regimenter nur als eine Transenne betrachten, und wären dieselbe vom Lande pretio regulamentali zu verpflegen. Ueberdieß würden die croatischen Comitate durch die anzuhoffende reichliche neue Heufechsung eine Gelegenheit bekommen, das Heu für die neuen Hussaren Regimenter zu verschaffen, den Haber aber könnten sie leicht in den benachbarten Comitatern um einen billigen Preis kaufen, da die reichlich versprechende Erndte den Preiß fallen machen würde. Sehlüßlichen wird in obgedachten Hofdecret der königl. Statthalterey aufgetragen, daß sie die benachbarten Comitater dahin anweise, daß indem sie durch die Befreyung von der Bequartierung dieser 2 neuen Regimenter 1 1711: XL VIH. Quod sua sacra regia Majestas ... eosdem extra casum summae urgentis necessicatis, a supportandis hybernis, transennis item et condescensionibus militaribus exemptos et immunes semet relinquere et conservare velle benigni*sime resolverit...