Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1797.

Diese 2 Punkte trug man nun dem könig. Commissaire auf vorzüglich zu untersuchen und auf den wahren Grund der Sache zu kommen trachten. Um den 1-ten Punkt genau zu erheben, rufte der könig. Commissaire den Gr. Cristoph Sztaray vor und begehrte von ihm, er solle sich über seine, bei Gelegenheit der anno 1794 im Zempliner Comitat gehaltenen Generalcongregation gemachte Rede erklären. Diese Erklärung liegt sub 78. bei. Der Graf Cristoph Sztaray sagt in derselben, er erinnere sich der eigentliche[n] Worte dieser Rede nicht, sie hätte sich aber vorzüglich darauf bezogen, daß man Seine Majestät bitten soll, den ungarischen Gerichten ihre Aeti­vitaet zu lassen und also auch diese Staatsverbrecher durch selbe abzuurteilen. Es wäre traurig wenn diese vor ein fremdes Gericht geführet und von demselben gerichtet würden, da vielleicht nach den dortigen Gesetzen die Staatsverbrecher auf mehrere Arten als in Hungarn begangen werden könnte. In dieser ganzen Rede, setzet Fatent hinzu, wisse er nicht, daß er etwas wider den Könige oder die Constitution gesagt habe. Es ist zwar wahr, daß man in dem von Patenten in seiner Erklärung angeführten Worten nichts bedenkliches finden kann, jedoch der Sinn der Rede zeiget deutlich, daß der Fatent dahin getrachtet, daß Recht des Königs, die Staatsverbrecher zu bestrafen, zu bestreiten und für illegal zu erklären. Auch ist allerdings zu vermuten, daß wenn auch Gr. Sztaray in seiner Rede etwas aufrührerisches, oder bedenkliches vorgetragen habe, er dieses gewiß nicht seiner dem könig. Com­missaire gegebenen Erklärung beilegen würde. Daß diese Rede nicht so unschuldig gewesen, als es Graf Sztaray .vorgiebt, und daß die Worte auch verschieden waren, erhellet aus folgenden Aussagen. Sub 79. Joseph Kulin Fiscal zu Lelesz saget, daß er bei der im 7ber 1794. gehaltenen Congrégation die Rede des Gr. Sztaray gehöret habe. Diese wäre aufrührerisch gewesen, er wisse sich aber nicht zu erinnern, was für bedenkliche Ausdrücke darinen vor­handen gewesen, soviel aber könne er sich noch entsinnen, daß Gr. Sztaray im Anfang beweisen wollte, daß alle Menschen gleich seien. Auch habe er die Verhaftung bestritten und darauf ange­tragen, daß man hierinfalls eini allgemeines Mittel anwenden möchte, um dergleichen Eingriffen in die Constitution von Seite des Königs vorzubeugen. Nach dieser Rede habe der Obergespan Baron Joseph Orczy, der Baron Nicolaus Way, der Vicegespan Frantz Bernáth, Andreas Kazinczy, Sigmund Major, Ladislaus Bernáth, Emer. Szent-Máriai, als treue Anhänger des Sulyovszky, die Gefangennehmung der Staatsverbrecher angefochten. Er wisse endlich nicht, ob die Rede vom Grafen Chryst. Sztaray selbst oder, wie andere vorgaben, vom Grafen Mich. Sztaray verfaßt worden sei. Sub N° 80. Stephan Németh, Pfarrer von Liszka sagt, er

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