Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
habe die Rede des Grafen v. Sztaray gehöret und bemerket, daß sie aufrührerisch war, erinnere sieh aber nicht an die Ausdrücke, die in derselben vorkamen.. Die Zeugen sub 81., 82. et 83. sagen, die Rede des Grafen Sztaray wäre länger, und von derjenigen verschieden gewesen, die er nun angebe, auch saget der Zeuge sub 81., Graf Sztaray habe die Gleichheit und Freiheit sehr belobt, und der sub 83., daß die übrigen Friedensstörer im Comitate, sowie der Obergespan, dieser Rede applaudiret hätten. Mit diesen Aussagen kann der Protocollauszug sub 84. und die wegen den Staatsgefangenen von dem Zempliner Comitat gemachte Vorstellung sub. 7. verglichen werden, aus welchen erhellet, daß diese durch den Einfluß der Szulyovszkysehen Partei aufgesetzt worden, und daß sie dahin zielte, dem König das ihm allein, vermöge dem Gesetze gebührende Recht, solche Verbrecher zu richten, aus den Händen zu spielen. Auch ist das darin vorkommende Begehren, Seine Majestät möchten das Verbrechen der eingezogenen Personen dem Lande bekanntmachen, sehr auffallend, da es ein Mißtrauen in die Gerechtigkeit des Königs verratet, als wenn derselbe die Staatsgefangenen ohne wichtige Ursachen hätte in Verhaft nehmen lassen. Der 2-te Teil dieses Punktes, welchen der königliche Commissaire untersuchen sollte, war die Angabe des Majors Avesani, daß bei der lezten Restauration lauter solche Leute zu Magistratualen erwählt worden wären, die mit einander befreundt sind, oder gleiche Grundsätze hegen. Um nun dieses deutlicher darzustellen, verfaßte der königliche Commissaire die sub. 85. beiliegende genealogische Tabelle, aus welcher erhellet, daß der Vicegespan Fr. Bernäth durch seine Brüder und angeheiratete Befreundte mit den meisten Magistratspersonen anverwandt ist, welches allerdings in der Verwaltung der öffentlichen Geschäfte nicht von dem besten Folgen sein kann. In dem lezten § der Avezanischen Anzeige kamen noch 2 Punkten vor. In dem 1-ten saget Anzeiger, daß bei dem Graf Csäkyschen Kastner Emperle, als er jubiliret wurde, unter seinen Schriften einige bedenklichen und aufrührerischen Inhalts vorgefunden worden. Der k. Commissaire befragte darüber die Gräfin Johann Csäky, welche die Schriften des obgedachten Emperle hatte in Besitz nehmen lassen, sowohl als auch den herrschaftlichen Verwalter und Einnehmer, deren Aussagen sub 86. et 87. beiliegen. Diese alle aber wußten von solchen Schriften, die eines aufrührerischen Inhalts gewesen wären, gar nichts. Nur sagt der Perceptor sub 87., daß Emperle mit dem Sztarayschen Einnehmer Briefe gewechselt und auch vor Sequestrirung seine Habschaft alle seine Schriften weggenommen habe.