Hajnal István: A Kossuth-emigráció Törökországban, I. kötet (Budapest, 1927)

IRATOK

falls begründet, weder mit der Stellung eines Officiers meiner Suite, noch auch mit der Ehre eines Officiers überhaupt sich vereinbaren lassen. 1. Dass Sie meine Suite öffentlich, — und sogar Agitationen unter den Pohlen und Deutsehen in dem Sinne verbreitend, — damit verdächtigen, dass Sie die Pohlen und Deutschen sich mir zu nähern verhindern, mich von ihnen gantz absperren; die Ungarn aber damit verdächtigen, dass sie Complotte gegen mich schmieden. 2. Dass Sie in der neueröffneten Menage gantze Nächte mit unmässigem Trimcke und Spiel zubringen ; dass Sie einmahl gantz besinnungsloos berauscht nach Hause getragen wurden ; ein anders­mahl sogar mit Ihrem Bedienten dort zusammen gespielt und nach dem Sie Ihr gantzes Geld verlobren und Ihr Bedienter Ihnen nicht mehr Geld leihen wollte, oder konnte, Sie den Herren Officieren Glosz und Tótfalusy 80 Ducaten schuldig geblieben sind. Eine ähnliche Aufführung wäre schon mit der Officiers Ehre unver­träglich, es wird aber noch dadurch erschwert, dass da dem en­trepreneur der Menage bedeutet wurde, späte Nachtschwärmereien, Trinkgelage und Spiele nicht zu dulden, da dies den Menage Ver­ordnungen wiederspricht, er sich damit entschuldigte, dass er dem Übel nicht steuern könne, da Sie, ein Stabsofficier, zudem, (wie er sich ausdrückte) einer meiner „Leibadjutanten", der Haupthebel davon sind. Sie werden begreifen, dass nachdem diese Anklagen mir ämtlich vorgetragen wurden, ich selbe unmöglich, ohne meine Ehre selbst zu beeinträchtigen, auf sich beruhen lassen könne. Entweder fühlen Sie sich schuldig, oder nicht. Ist das erste der Fall und im Gefühle der Schuld bekennen Sie sich freiwillig dazu, so werden Sie selbst einsehn, was die Pflicht gegen mich nothwendig macht und was Sie ausserdem noch zu thun haben, um Ihre Ehre wiederzugewinnen und sich nicht für Ihr gantzes übri­ges Leben unglücklich zu machen; ist aber das zweite der Fall, so werde ich sogleich eine Commission von ehrenwerthen Officieren zusammensetzen, die die Anklagen prüfen und das Resultat der Untersuchung mir vorlegen, damit ich selbe dem Ehrengerichte der Emigration zur Aburtheilung zuweisen könne. Bevor ich also weitere Schritte veranlasse, erwarte ich binnen 24 Stunden mit Berufung auf Offieiers-Ehre Ihre schriftliche Äusserung. Choumla den 3 ten Februar früh 1850. L. Kossuth Gouverneur. 1 1 Dembinski védekezése 1850 február 8. N. M.

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