Jánossy Dénes: A Kossuth-emigráció Angliában és Amerikában 1851-1852, I. kötet (Budapest, 1940)

Okirattár

welche er, Kletzl, erhalten hatte; Österreich habe seine Ein­willigung zur Befreiung Kossuths in diesem Augenblicke nicht gegeben und werde sie auch nicht geben. H. Brown erwiederte hierauf, er nehme persönlich an der Sache kein Interesse, auch beabrichtige man nicht Kossuth mit Gewalt zu befreien, son­dern wolle ihm nur, wenn er aus seiner Haft entlassen wurde, die Überfahrt nach Amerika erleichtern. Diese Unterredung ver­anlasste natürlich unsern Geschäftsträger von Aali Pascha eine Erklärung zu fordern. Letzterer konnte die Hrn. Brown gegebenen Zusicherungen nicht in Abrede stellen, daher H. v. Kletzl für gemessen erachtete, bei der Pforte einen moti­virten Protest einzureichen, gleichzeitig aber fortfuhr durch die eindringlichsten Vorstellungen die Verwirklichung ihres Vor­satzes hindan zu halten. Ew. finden im Anbuge die eben gedachte Note des k. Geschäftsträgers vom 29. July, in welcher er, nach einer gedie­genen und umständlichen Darstellung des, dem k. Hofe kraft der Verträge, sowie der besondern Übereinkünfte zustehenden Rechtes, die verlängerte Internierung Kossuths sammt Genossen zu fordern, gegen deren einseitige Entlassung zum voraus feierlichst protestirte und die Erklärung beifügte: ein sogearte­ter Schritt würde von der k. österr. Regierung als ein Bruch des Übereinkommens hinsichtlich der Flüchtlinge und als eine Tatsache angesehen werden, durch welche die Beziehungen zwischen beiden Reichen den wesentlichsten Eintrag erleiden müssten. Wir haben das Benehmen unsers Geschäftsträgers in jeder Hinsicht gebilliget und namentlich, was seine Protestnote anbelangt, mit Vergnügen uns überzeugt, dass er darin jede Anklage, jede Hinweisung auf den Anteil, welcher fremden Regierungen an den Entschlüssen der Pforte zugemessen werden muss, vermieden hat. Gedrängt von den Einflüsterungen unberufener Ratgeber, von letzteren an die unüberlegt gegebenen Zusagen erinnert, riss die Pforte den Faden aller weiteren Verständigung mit uns ab und kündigte Hrn. von Kletzl offiziell unterm 16. August an, sie werde den Rest der zu Kutahia befindlichen Internirten mit Anfang September aus den ottomanischen Staaten ent­fernen. Als Rechtfertigung sollte diesmal der Umstand dienen,

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