Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)

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i?L^I (jj'U.Jö- j AU» V-?^ j-^U U>b (13.) «WJJJL? <»Lj^ft 4»w«Jjl ^Uj^-I Jj-dj^ ^""^ 2 yjjl ^»U^t! ejjf fe"! j^Jb oJcu« j»U^(14.) ^«wJbI G^5 «-A^ Colej ^1 <J I(15.) 8 ¿—415 JLXC! ^.J-*" >^»^ ^ty* D/e Beglaubigungsformel (Ubare"' tasdik): /lu/ der Rückseite der Kopie (oben sichtbar): 1 Richtig ¿5*1. 8 Richtig v jjJ. 3 Da in der Kopie die Tugra nicht angeführt wurde, blieb auch die auf die Tugra bezügliche Wendung (** m j2> j-ltö JUICI c möchtest dem erhabenen Zeichen Vertrauen schen­ken 3 ) gewöhnlich weg. Sache, wie es notwendig ist, und bestrebe dich mit Erfolg, damit nachher gegen mein gross­herrliches 'Ahdnäme nichts geschehe. Dann aber nichts vernachlässigend, sei immer bereit und wachsam, hüte Dich vor Tücke und List, dass sich nicht infolge von Nachlässigkeit die Möglich­keit zu Dingen, die meiner grossherrlichen Ehre widerstreben und zuwiderlaufen, ergebe. (Denn) wenn etwas gegen mein grossherrliches 'Ahdnäme geschehen sollte, möge es von Dir zur Kennt­nis genommen werden. Darum sei bestrebt, ver­nachlässige keine Minute dafür, dass meine er­habene Verordnung in Ehren gehalten werde. So sollst Du wissen und dem erhabenen Zeichen Glauben schenken. Gegeben zwischen dem 21. und 29. des erhabenen Sa'bän des Jahres neun­hundertvierundfünfzig 5 , im wohlbeschützten Kostantinije. Die Beglaubigungsformel: Dies ist die Kopie des erhabenen grossherr­lichen Befehls und der erlauchten häkänischen Verordnung, welche ohne Zusatz und Verheim­lichung übernommen wurde. Geschrieben hat sie der arme 'Ali, Sohn Jüsufs, Kädl von Budln und Peste. Auf der Rückseite: Kopie des (einen) erhabenen sähischen Befehls und der erlauchten häkänischen Verordnung. * In der Beglaubigungsformel ist kein einziger diakritischer Punkt angeführt. — Peste ist der türkische Name von Pest. 6 6-14. Oktober 1547. Vesika 'Alis, Kadis von Pest. 6. Juli 1549. Fasst die Äusserungen dreier amtlicher Schriftstücke bezüglich der Mukäfa'a von Gyöngyös zusammen. Die Beglaubigungsformel des Ka$i zeigt Diväni-, der Text in Nesih übergehenden Divänitypus. Format 21 X 16 cm, beschrieben 15 X 12 cm. Archiv der Stadt Gyöngyös. Turcica, N<> 168. Eigentümlichkeiten der Schrift: Die zeichnerische Ausbildung der Beglaubigungsformel; die unregelmäßige Bindung einzelner Wörter und Buchstaben; Schreibart der Eigennamen und der Wörter j^j* <-~~>, <£p j> in der 4. Zeile, «ciiU- cuU-, JjU-l in der 5. Zeile, OU'JJ in der 6. Zeile, m der 7. Zeile, o^lc in der 8. Zeile, ¿1 jj 5 .^, <\\ in der 10. Zeile, JJ^^, , oJcj>-U ^j, Aol und des Tärih in der 11. Zeile, JU-I in der 12. Zeile, o*. in der 13. Zeile, oij-^^ j-» m der 14. Zeile. o>. > (2.) jMM 6jj» v JS- U > ^Vl (1.) 1 «Uc ^jc. (3.) «Ci» «Ulib ^gwaüJI JU-^ jb^J (5.) £j± J> ^e*^ J.J^ vr" (4-) «Cä^Ci» 2 C>4U- oLJLIc oLi>jl (jJubj^ dij ^Äh^sut 1 In der Beglaubigungsformel sind die diakritischen Punkte nicht angeführt. Die Beglaubigungsformel zeigt fast immer das Bestreben nach auffällig würdiger Aufmachung. (S. das Faksimile.) 8 Orig. >->M~. Der Fall ist so, wie es drinnen geschrieben steht. Geschrieben hat es der arme 'Ali, Mehmeds Sohn, Kädl der Festung Peste. Es möge ihm ver­geben sein! Die Ursache der Niederschrift dieser wahr­haften Zeilen ist, dass den aus der Anweisung (tahvil) Mustafa Bejs, des gewesenen Kapudans, dem grossherrlichen Hässbesitz Seiner Majestät, des Pädisähs, des Zufluchtortes der Welt — dessen Khalifat ewig dauern möge — hinzugefügten Ort

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