Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

Aktenmateriäls auf vorschriftsmassigeu V/e^e /und nicht durch Vernichtung der Akten/ entledigen v/o Ute. Die Archive, wenn sie durch "Raumnot nicht gehindert waren, Ubernahmen solche Akten, behandelten sie aber in vielen Fallen als Archivalien zweiten Ranges, in Vergleich zu denen aus feudaler Seit, und hielten demgemäss deren entsprechende Unterbringung und Behand lung auch nicht immer für ihre erstrangige Aufgabe. Den Komitats - und Stadtarchiven sind also in wesent­lichen die Verwaltungsaktan der llunizipien angefallen, und so war die Unterbringung /wir können ruhig sagen, die Erhaltung für spatere Zeiten/ der sonstigen, bei den nicht-zentralen öffentlichen Stellen erwachsenen Akten überhaupt nicht ge­sichert. 3in sehr bedeutender Teil des staatlichen Behörden­apparates der bürgerlichen Zeitperioda verfügte ausser den llunizipalbehörden über keine Archive oder archivmissige Insti­tution zur Aufbewahrung der abgelegten Akten. Bei diesen Or­ganen war das einzig Ausschlaggebende bei IJT AufbAwahrü .g der Akten das Interesse der Geschäftsführung. Bei ihnen kam nicht einmal der Gedanke auf, die abgelegten Akten wegen weiterer Aufbewahrung in ein Archiv zu geben, es gab ja-kein Archiv, das dafür zuständig gewesen wäre. Wenn die Pietät der Ge­schichte der Institution gegenüber und entsprechende Unter— kunftsmöglichkeiten, oder Weigerung vor der Vernichtung und Interesselosigkeit oder Ohnmacht sich nicht entsprechend be­gegneten, kamen die Akt^n unabänderlich ihrer Vernichtung entgegen. Davon kommt es, dass aus dem Standpunkt der For­schung sehr wichtige Bestände Überhaupt nicht, oder nur mit Lücken erhalten blieben. So z.B. besitzen wir keine einzige vollständige Registratur einer Staatsanwaltschaft, und sind die Beständsder Polizeibehörden so fragmentarisch, dass wir eigentlich nur von Ruinen reden können« Im wesentlichen ähnlich sah es mit den Prive.tarchi­ven aus. Die Familien mit einer grosssn historischen Ver­gangenheit die ihre eigenen Familien- und Herrschaftsarchive besassen, sowie die ICirchen und die wirtschaftlichen Unter­nehmungen /Banken, Fabriken etc./ verfügten fast unbeschraut

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