Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

über ihre Archivallen, Im Falls der Unternehmungen brachte nur das Gesetz 37/1875 eins gewisse Bindung; es verordnete , dass die Handelsleute, Aktiengesellschaften und Genossenschaf­ten ihre Geschäftsbücher-, Korrespondenz, Inveatare und Bilan­zen mindestens zehn Jahre von der dö:in befindlichen letzten Eintragung gerechnet, aufbewahren aussen, Adelsfamilien und Kirchen unterhielten Archive zur Verwaltung ihrer Archivalien, die - wenn sie auch nicht die Aufbewahrung alles archivwürdi­gen Materials sicherten - so doch bedeutende historische Quellen zu erhalten vermochten. Bei der Aktenaufbewahrung kapitalistischer Unternehmungen war zumeist die Profitgewinnung ausschlaggebend: solange den Akten wirtschaftliches Interesse anhaftete, wurden sie sorgfaltig aufbewahrt, wenn diese er­losch, wurden sie in die Stampfe gegeben, und es gab nur sehr wenige Unternehmungen, die ihre historisch bedeutsamen Akten aufbewahrt hatten» Im Falle der Privatarchive kam das Prinzip des pri­vaten Eigentumsrechtes unbeschränkt zur Geltung: der JSigen­tümer konnte über sein Archiv frei verfügen, durfte es auch vernichten, ohne durch irgend eine Rechtsnorm daran gehindert zu werden. So konnte es geschehen, dass eine Kirchenpfründe und eine private Gutsherrschaft ihre alten Wirtschaftsakten. in die Stampfmühle gaben, und dies keinerlei Retorsionen nach sich zog* Die Notwendigkeit eines wirksameren Archivalien* Schutzes wurde schon am Anfang des Jahrhunderts, bei den Verhandlungen über die ArehivgeSchaftsOrdnung erkannt, aber die Frage kam zu keiner Lösung, Wahrend des Horth^-Regiues wurde es immer offenbarer, dass der Mangel einer gehörigen Regelung des archivwes.ens zur Vernichtung des nicht in Archiwerwahrung befindlichen ^ktenmaterials führt. Diese Frage wurde von Staatsarchivar Stefan Szabó im Jahrgang 1931 der Levéltári Közlemények aufgeworfen und beantwortet. Stefan Szabó fasste die praktischen Zielsetzungen der ungarischen ..rchivpolítik folgendermaösen zusammen: "1. Die Übernahme in staatliche .IrchivVerwahrung

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