Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

den Archiven ihre Pflichten gegenüber den Akten dieser Zeitperiode nicht vor. Auch bringen sie keine Regelung in Betreff der A^ten der Partei und der Massenorganisationen; dadurch aber, dass sie die Anten der Militärbehörden unter die unmittelbare und ausschliessliche Aufsicht des Honvád-* Ministers stellen, tun sie dem Prinzip des einheitlichen staatlichen Archivfond es. Abbruch, Die neue Archivorganisation weicht - wie das schon aus den oben Gesagten erhellt - wesentlich von der alten ab. Die alte Organisation der öffentlichen ...rchive war eigentlich - vom Staatsarchiv und Honvéd-Archiv abgesehen ­ein Netz von Archiven der Verwaltungsbehörden, das für andere Zweige des' Staatsapparates keine Möglichkeit bot, ihre abgelegten Akten in archiven zu unterbringen. Die neue ArchivorganIsat ion wachst über die Rahmen der Ver­waltungsbehörden hunaus und die Archive sind als Staat­1 iche ..i.rchive berufen , die abgelegten Archivwürdigen Akten des ganzen Staatsapparates und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Die gegenwartige Irchivorganisation sichert also die Verwahrung fast samt lieber archivreif gewordener Akten, des sozialistischen Sektors und die Aufsicht über die in Privatbesitz befindlichen Archivalien, As muss erwähnt v/erden,, dass das staatliche archivnetz für die archiva­lische Verwaltung der Akten der Partei und der Massen­organisationen nicht zuständig ist. Für die archivalische Verwahrung der Akten dieser Organe sorgen diese selbst, bzw. das Archiv des der Zentralleitung der Partei der Ungarischen W-erktätigen zugehörigen Instituts für Parte igeschichte. Der dem früheren gegenüber.wesentlich ausgedehnte Zuständigkeitsbereich der Archivorganisation gibt freilich den ..„r chivare - immer neue Aufgaben und Probleme auf. Die brennendsten sind die der* Unterbringung. Trot" der ver­hMlt aismassl<n grossen Verluste <ribt es einige ehemaligen Munizipalarchive, derer, Bestände heute quantitativ mehr

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