Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
Verfügungsrecht des Eigentümers bzw. der Oberbehörde /Minister des Innern, Vizegespan etc./ in Hinsicht auf personelle und materielle Belange wurde also durch das Gesetz keineswegs tangiert. Laut §.42. des Gesetzes erstreckt sich die Oberaufsicht des Ministers für Kultus und Unterricht im Wege des LandesGeneralInspektors der Archive über die Archive der Komitate, Städte mit Munizipalrecht, Komitatsstädte und Gemeinden auf die Unterbringung des Archivs, auf die Übernahme der Archivalien durch das zuständige Archiv, auf Erhaltung, Behandlung, Ordnen, Skartierung der Archivalien, auf die Geschäftsführung des Archivs, schliesslich auf die Benützung der Archivalien. Der Generalinspektor inspiziert das Archiv in dieser Hinsicht, verlangt vom Leiter bzw. Eigentümer des Archivs Auskünfte, gibt imh -seine Wahrnehmungen zur Kenntnis und ersucht den Eigentümer, um das eventuell nötige zu veranlassen. Bleibt seit Ersuchen erfolglos, so macht er den Vorschlag an die vorgesetzte Behörde des Betreffenden, ihn in dieser Richtung •anzuweisen, Die unmittelbare "fachliche Aufsicht" des Ministers für Kultus und Unterricht im Wege des General Inspektors hätte sich nur auf die Bestände der Verwaltungsbehörden erstreckt, andererseits wäre die Aufsicht in Hinsicht auf ihre Erfolge von zweifelhaftem Werte gewesen, da der Aufsichtübende nur das Recht gehabt hätte . Promemorien und Vorschläge zu machen auf die personellen und materiellen Angelegenheiten der Archive hätte er keinen Sinfluss gehabt. Zwar bedeutete eine so gestaltete fachliche Aufsicht der bisherigen Lage gegenüber einen Portschritt, konnte sie doch schon im Jahre 194-? als nicht genügend betrachtet werden. Die traurigen Erfahrungen des zv«ifcen Weltkrieges zeigten, dass die Archive in schwierigen Zeiten ihrer Aufgaben nicht Herr werden, konnten, auch war es nicht wahrscheinlich, dass sie in ihrer bisherigen Organisation die vom Kr%e verursachten Schäden mit Hilfe einer fachlichen Aufsicht werden beseitigen können. Koch dazu hatte das Staatsarchiv Personal für das Amt des General Inspektors