C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 413 Jahre 1410, in der der König dem Propst und dem Kapitel befahl, die Steuer in Höhe von 200 Ungarischen Gulden zu entrichten, bzw. den Zahlungsbeleg vom Jahre 1411 vorzulegen. Auch in einem früheren, im 17. Klagepunkt des Kollegiatkapitels finden wir einen Hinweis auf die vom König erhobene Kriegssteuer: Nach dem genannten Klagepunkt gaben die Kanoniker im Jahre 1421 Geld für verschiedene Angelegenheiten aus, deren Kosten sowohl den Propst als auch die Kanoniker betrafen, so bezahlten sie auf Befehl des Königs auch das Subsidium. Diese letztere Behauptung der Kanoniker konnten wir selber mit Urkunden belegen. (Siehe die Urkunde Nr. 1. im Urkundenbuch!). Die Entrichtung der in den zwei Klagepunkten genannten (Kriegs-)Steuer kann also als eine schon seit Jahrzehnten existierende Praxis bezeichnet werden. Hinsichtlich unseres Themas ist es aber wichtig zu erfahren, ob es sich tatsächlich um dieselbe als Halbeinkünfte eingezogene Steuer handelt, die im Jahre 1397 in Temeschwar erhoben wurde oder ob eine andere, eventuell durch den König erhobene außerordentliche Steuer in unseren Quellentexten steht. Um das alles klären zu können, sammelten wir bis zum Anfang der Herrschaft von König Sigismund die Quellen und wir stellten sie in Tabellenform dar. Auf Grund der erschlossenen Daten wurden zwei Entwicklungen ersichtlich: Die gesetzliche Regelung vom Jahre 1397 schrieb die vorher schon mehrere Jahre lang geübte Praxis fest und nicht nebenbei ermöglichte das dem König, die genannte Steuer durch seine Amtsleute jedes Jahr für die königliche Schatzkammer einziehen lassen zu können. Dass die Steuer tatsächlich kassiert wurde, kann mit Hilfe der im Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg aufbewahrten Quittungen leicht nachgewiesen werden. Zugleich veränderte sich die Bezeichnung der Steuer von ihrer gesetzlichen Aufzeichnung an ständig. Sobald die Steuer ins „öffentliche Bewusstsein" gelangte, wurde auf sie nach und nach in immer kürzerer Form hingewiesen: Mal das Adjektiv „kirchlich" mal der Hinweis auf die Hälfte der Einkünfte sind erhalten geblieben, und zuletzt wurden beide in mehreren Fällen weggelassen und es wurde nur das Wort taxa niedergeschrieben. Außerdem vollzog sich auch eine andere Veränderung in den 1420er Jahren. Während der Einzug der Steuer im Gesetz vom Jahre 1397 ausdrücklich mit der Grenzverteidigung gegen die Türken begründet wurde, änderte sich das schnell mit der jeweils neuen Kriegslage und auch der Rechtsgrund wurde ein anderer, z.B. Mittel gegen jedweden Feind des Königreiches, aber insbesondere auch Mittel des Grenzschutzes gegen die Hussiten. Die immer kürzere Form des Rechtsgrundes dieser Steuer zog so nach sich, dass diese Steuerart von den Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt wurde und sich seit József Deér niemand mehr mit der Frage befasst hatte, obwohl diese Steuer zu einer der wichtigsten Einkünfte des Ungarischen Königreiches geworden war. Im weiteren Teil des Kapitels sind wir bestrebt also der Reihe nach die nächsten Fragen zu beantworten: