C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

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414 RESÜMEE Von wem und in welcher Höhe wurde die Summe entrichtet? (Kann das Einkommen der einzelnen Parteien mit Hilfe des Betrags der Steuer bestimmt werden?) Bekam man Steuererlass oder -erleichterung bei fälligen Zahlungen? Aus welchen Jahren besitzen wir Daten dafür, dass die Steuer eingezogen wurde? Wer waren die Einzieher und zu welchem Zweck wurde die Steuer erhoben und aufgewendet? Auf Grund unserer Daten kann wohl mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Steuer von einer breiten Schicht der Kirchlichen bezahlt wurde: Außer den weltlichen Propsteien wurde die Steuer von den Archidiakonen, bzw. auch von den Ordenspropsteien der Benediktiner und der Prämons- tratenser eingetrieben. Dem Privatarchiv der Propstei zu Lelesz ist es übrigens zu verdanken - wo ja in Verbindung mit der frühen Geschichte der genannten Steuer zahlreiche Quellen erhalten geblieben sind - dass die Daten der Prämonstratenser am besten aufbewahrt wurden. In diesem Fall ist uns bekannt, wie viel sie insgesamt und auch einzeln in die Königliche Schatzkammer zahlen mussten. Es ist nicht zufällig, dass keine Daten von den anderen Orden erhalten geblieben sind. Ihnen wurde die Bezahlung der Steuer infolge ihrer Regel erlassen. (Von Zeit zu Zeit entband der König einige Institutionen von der Bezahlung der Steuer, bzw. in gewissen Fällen setzte er die Höhe der Steuer herab.) Aus den den verschiedenen Institutionen ausgestellten Zahlungsbelegen gehen zwei Sachen hervor: Die Bezahlung der Steuer konnte in den Jahren/ Jahrzehnten nach deren Einführung auch in Raten erfolgen; andererseits veränderte sich der Betrag der Steuer im untersuchten Zeitraum nicht. Das Kollegiatkapitel zu Pressburg beispielsweise war zwischen 1398 und 1429 - ein Jahr ausgenommen - verpflichtet, immer 200 Ungarische Gulden den Steuereinziehern zu übergeben. Das zeugt auch davon, dass die Steuer 1397 nicht provisorisch eingeführt wurde, sowie davon, dass diese Steuer im Gegensatz zum Text des Artikels in der Tat nicht die Hälfte des gerade aktuellen jährlichen Einkommens der Institutionen umfasste, sondern dass sie eine ein einziges Mal festgesetzte Summe war. Aus unseren erschlossenen Quellen kann eindeutig geschlussfolgert werden, dass der König die Bestimmung des Betrags der Steuer - im Gegensatz zum Text des Gesetzes - bei weitem nicht nach der jährlichen Einkommenshöhe festzulegen suchte, sondern er deren Bestimmung den Kirchlichen überließ. Das heißt, dass die von den einzelnen Institutionen nach dem Rechtsgrund der Hälfte der Einkommen bezahlten Summen - mit heutigen Worten ausgedrückt - als eine Art Pauschale bezeich­net werden könnten. Dennoch zeugen Daten auch davon, dass der König die hohen Geistlichen und andere kirchliche Würdenträger zur Beratung einberief, um Vereinbarungen über über das Maß und über die Einzahlung der sich auf das nächste Jahr beziehenden Steuer zu treffen. Die in unseren Quellen stehenden Beispiele deuten darauf hin, dass der festgelegte Betrag der

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