Bogdán István: Magyarországi űr-, térfogat-, súly- és darabmértékek 1874-ig (Magyar Országos Levéltár kiadványai, IV. Levéltártan és történeti forrástudományok 7. Budapest, 1991)

DEUTSCHE ZUSAMMENFASSUNG

Die Waagen wurden von Schreinern, Tischlern bzw. von Schmieden angefertigt, teilweise auch die dazugehörenden Gewichte, zum Teil aber auch von Kupfer­oder Glockengießern. Bei diesen Handwerkern konnte sich dann jedermann die nötigen Meßgeräte anschaffen. Die Etalons wurden seit Mitte des 18. Jh. von Preßburger Meistern hergestellt, gegen Ende des Jahrhunderts haben diese Aufgabe Ofener Hand­werker übernommen. Die Etalons wurden an verschiedenen Orten aufbewahrt, die Stadtwaage hat man in dem eigens dazu gebauten Waagenhaus oder im Rathaus aufgestellt, wo sich auch die übrigen Etalons befanden. Die Komitate verwahrten ihre amtlichen Meßgeräte in ihrem Amtssitz, im Komitatshaus, gewöhnlich im Archiv (aus­genommen die Anfangszeit, als die Amtsträger diese bei sich verwahrt hatten). Bei den Gutsbesitzern dienten zur Aufbewahrung der Meßgeräte die Mühle, das Kornhaus, das Brauhaus, der Keller bzw. das Wohnhaus des Gutsverwalters. In Preßburg wurden die Etalons im Rathaus aufbewahrt, ihre geeichten Duplikate vom Ende des 18. Jh. an im Gebäude der Statthalterei in Ofen (Buda). In den Jahren des sog. Absolutismus befanden sich die Etalons im Wiener Eichamt. Die metrischen Etalons — für Meter und Kilogramm — kamen ins Ungarisches Staatsarchiv. In der Meßtechnik (2.34) gab es bei den Hohlmaßen besondere Verfahren. — Es konnte grundlegend mit zweierlei icce gemessen werden: entweder mit dem allgemein gebrauchlichen híg icce oder mit dem eher für Maßprüfungen bzw. für kleinere Mengen im Markthandel gebrauchten száraz icce. Das Verhältnis der beiden Maße betrug im allgemeinen 6:4, wobei 1 száraz icce 1,5 híg icce und 5:4, wobei 1 száraz icce 1,25 híg icce gleichkam. Das híg icce hatte zwei Unter­arten : das Zehnten (tized) und das Maß für Schenken und Kneipen (kocsmai icce). Letzteres galt als allgemein, mit dem ersteren hatte man den gutsherrlichen Zehent behoben, hauptsächlich in Transdanubien. In ihrem Verhältnis glichen sie dem früher angeführten 6/4 und 5/4, d. h. das Zehntelmaß war um die Hälfte oder um ein Viertel größer als das in Wirthäusern gebrauchte. Mit dem Trockenmaß konnte auf zweierlei Art gemessen werden: der allgemeinen Marktgepflogenheit entsprechend mit gestrichem Maß, d. h. das Korngut über den Rand des Meß­gefäßes abstreichend, oder im selteneren Fall — oft unkorrekterweise — mit ge­häuftem Maß. Letzteres bedeutet, daß man über den Rand noch ein Häufchen geschüttet hat. Das Verhältnis der beiden Menge war unterschiedlich: bei den Extremwerten 1,03—1,5 ergab im Durchschnitt 1,6 Streichmaß 1 gehäuftes Maß. Die dritte Maßart war das Messen mit einem gerüttelten Maß, d. h. die Maß­menge wurde gestaucht, und es ging mehr in das Maß hinein. Diese Art kam nur selten zur Anwendung, da es zu Mißbrauchen führte, meistens war es auch ver­boten. Bei Rauminhaltsmessungen für landwirtschaftliche Produkte galt der Ortsge­brauch, für Gewerbeerzeugnisse die Beschaffenheit des Meßgeräts. Beim Wägen mußte man die zu wiegende Menge — je nach dem Funktions­prinzip der Waage — mit einem in die Waagschale gelegten Gewicht oder mit

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