Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1892. Oktobern. 130./31./ über die Ehe schwierige juridische Fragen zu lösen, aber die wesentlichen Grund­lagen des Gesetzes lassen sich auf einige wenige leicht faßbare prinzipielle Punkte zurückführen, welche ein klares Bild über den Inhalt des zu schaffenden Gesetzes liefern. Die Basis für die abzugebende Erklärung könnte also bald geschaffen werden. Es könnte noch die Frage aufgeworfen werden, ob eine solche Erklärung nach beiden Seiten beruhigend wirken würde. Eine präzise, auf die obligatorische Zivilehe gestellte Antwort würde das Abgeordnetenhaus und die liberalen Elemente befrie­digen; das katholische Gefühl wäre aber nach Sprechers Ansicht nur dann befriedigt, wenn man die Abänderung des GA 53:1868 in sichere Aussicht stellen würde, und dies könnte eben nur in Verbindung mit der Einführung der obligatorischen Zivilehe geschehen. Finanzminister Wekerle konstatiert, daß in der Regierung keine Meinungsverschiedenheit darüber herrsche, daß man im eigenen Schöße zu einer Entschließung gelangen und hinzu die allerh. Genehmigung einholen müsse, auch darin stimmen die Ansichten ziemlich überein, daß schließlich keine andere Wahl bleibt, als die obligatorische Zivilehe anzunehmen, nur darüber bestehe noch eine Differenz, ob und wie man sich äußern soll. Der Finanzminister hält eine entschiedene, die Einmütigkeit des Ministeriums bekundende Erklärung schon auch deshalb für unbedingt notwendig, weil die verschiedenen Gerüchte über die Uneinigkeit im Kabinett die Autorität der Regierung bereits in einem solchen Grade beeinträchtigt haben, daß sich dieselbe ohne Herstellung ihrer Autorität kaum an die Lösung einer größeren Frage wagen könnte, ferner würde ein entschiedenes Auftreten auch ermöglichen, daß die Regierung nach Wiedergewinnung ihrer vollen Autorität die gestellte Grenze, bis zu welcher sie zu gehen bereit ist, fest einhalte, was sonst schwer zu bewerkstelligen ist, wie dies mehrere Beispiele bewiesen haben. Also vor allem sei die Feststellung eines Programmes in der Behandlung der kirchenpolitischen Fragen nötig, da die Frage ob sich die Regierung äußern soll, nach Sprechers Ansicht schon überholt sei. Wenn die Verhältnisse so lägen, daß ein minderpräzises kirchenpolitisches Programm eine andere Regierung oder Partei durchführen könnte, so wäre die Frage für die Mitglieder des jetzigen Ministeriums leicht gemacht; nachdem aber dies nicht der Fall sei, wäre sehr erwünscht, daß die Regierung mit allerh. Ermächtigung in der Lage wäre, sich über ihr Programm, falls dies notwendig werden wird, in präziser Weise erklären zu können. Ackerbauminister Graf Bethlen ist individuell für die obligatorische Zivilehe als Institution nicht sehr begeistert und glaubt, daß sehr viele so denken, sogar Konfessionen als Korporationen. Wäre die Frage der Zivilehe bloß eine kirchliche Frage, dann würde sie nicht die Tagesfrage bilden, aber dieselbe ist zugleich eine politische Angelegenheit, und darum müssen die Parteien als solche Stellung zu derselben nehmen, und keine Partei könnte sich derselben gegenüber negativ verhalten. Tatsache sei, daß die fortschrittliche Richtung einen Impuls den Parteien gibt. Deshalb glaube er, wie dies der Justizminister auseinandergesetzt hat, daß sich auch die Regierung jedenfalls äußern werde müssen; übrigens würde die Er­klärung der Regierung die tatsächliche Lösung durchaus nicht präzipitieren, sondern 772

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