Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

130./31./ 1892. október 17. wäre vielmehr ein Schachzug gegen die übertriebenen Forderungen, während diesel­be diejenigen Elemente, die die Frage gerne lösen möchten, beruhigen würde. Deshalb erlaubt auch er sich die alleruntertänigste Bitte zu stellen wegen allerh. Ermächtigung der Regierung zur Abgabe der diesbezüglichen Erklärung. Der Minister am allerh. Hoflager von Szőgyény schließt sich mit Berufung auf seine in den Ministerratsprotokollen enthaltenen Erklärungen ganz der Auffassung des Ministerpräsidenten an, und glaubt nur soviel beifügen zu sollen, daß soweit er die öffentliche Meinung des Landes kennt, seines Dafürhaltens die Frage der Zivilehe, sei es die obligatorische, sei es die fakultative, bei weitem noch nicht soweit gediehen sei, daß von der Regierung gewissenhaft angeraten werden könnte, daß Seine Majestät schon jetzt definitiv Stellung zu dieser Frage nehmen, denn wo die Antithesen so scharf gegeneinander stehen, wie diesbezüglich jetzt bei uns, könne eine objektive Beurteilung nicht erwartet werden. Deshalb wiederhole er, daß er sich ganz den Ausführungen des Ministerpräsidenten an­schließe. Was die Ausführungen des Ministers Szilágyi betrifft, wonach die 3 Gesetzentwürfe, welche die allerh. Genehmigung erhalten haben, schon das Prinzip der Zivilehe involvieren, so müsse er erklären, daß er diesbezüglich nicht derselben in. Meinung 8 sei, und wenn er sich diese Überzeugung bei der Beratung jener Entwürfe verschafft hätte, so hätte er auch gegen diese Gesetzentwürfe gestimmt. Landesverteidigungsminister Baron Fejérváry hätte sich gern der Meinung des Ministerpräsidenten angeschlossen, schon um den Schein zu vermeiden, daß die Regierung nicht einig ist, allein er halte es nicht für möglich, daß die Regierung der öffentlichen Meinung gegenüber, welche diese Frage beeinflussen wird, eine zurückhaltende Stellung einnehmen könnte, weil sie gezwungen sein wird in irgendeiner Weise Farbe zu bekennen. Um daher zu vermeiden, daß die Regierung durch die Opposition in eine Zwangslage gebracht werde, was immer sehr mißlich für die Regierung ist, wäre seiner Ansicht nach zweckmäßiger, in einer oder der anderen Richtung Beschluß zu fassen, damit die Regierung von vornhinein eine feste Stellung einnehmen könne. Handelsminister Lukács bittet ebenfalls um die allerh. Geneh­migung, daß die Regierung, wenn es notwendig werden sollte, in der obschwebenden Frage im Parlament eine dezidierte Erklärung abgeben könne, welche den Standpunkt der Regierung klar kennzeichnet. Er bemerkt, daß er anfänglich der Meinung war, daß die Regierung bei der Verhandlung der kirchenpolitischen Fragen, der Ehefrage werde ausweichen können, und die drei anderen Gesetzentwürfe zur Erledigung der Angelegenheit genügen werden; seither habe er jedoch die Über­zeugung gewonnen, daß gegenwärtig die öffentliche Meinung nicht nur in parla­mentarischen Kreisen, sondern auch im Lande schon so vorwärts geschritten ist, daß die Regierung einer positiven Erklärung nicht ausweichen könnte. Zudem komme noch der Umstand, daß das Vorhandensein von Divergenzen im Kabinette kolportiert wird, und diese Gerüchte zu oppositionellen Zwecken ausgebeutet werden. Auch mit Rücksicht auf diese, die Aktionsfähigkeit der Regierung beeinträchtigenden Gerüchte müsse die Regierung in der obschwebenden Angelegenheit einen bestimmten Stand­punkt einnehmen und denselben nach außen mit Festigkeit vertreten. 773

Next

/
Thumbnails
Contents