Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

130./31./ 1892. Oktobern. Punkt, Gewicht müsse aber darauf gelegt werden, daß hiedurch eine neue Quelle von Verwirrungen entstehen würde. Übrigens enthalte die mehrerwähnte Forderung nicht eine solche Neuerung, die auch bisher nicht bestanden hätte. Es komme auch jetzt vor, daß bei solchen Ehen, welche nach den Staatsgesetzen gültig sind, deren Gültigkeit die Kirche jedoch nicht anerkennt, die Kinder in der Weise eingetragen werden, daß in der Anmer­kungsrubrik bemerkt wird, daß sie nach den staatlichen Gesetzen legitim sind. Kultusminister Graf Csáky erlaubt sich sein Memoire gegen die von allerh. Stelle gemachte Bemerkung, daß dasselbe die Dinge weiter zu treiben beabsichtige, als es notwendig ist, zu rechtfertigen, indem er anführt, daß nachdem alle von ihm angewendete Mühe, die Differenzen im friedlichen Wege auszu­gleichen, vergeblich war, und alle während zwei Jahre gemachten Versuche und die verschiedensten in Antrag gebrachten Lösungsmodalitäten scheiterten, kein anderes Mittel, um die aufgetauchten Fragen definitiv zu lösen und die Differenzen zu beseitigen, übrig blieb, als eine solche radikalere Lösung in Antrag zu bringen, wodurch der Anlaß zu Reibungen zwischen der Staatsgewalt und der Kirche definitiv beseitigt wäre, indem sowohl dem Staate, als auch der Kirche in ihrem Rechtskreise die volle Freiheit gewährleistet würde. Er war um so mehr auf diese Art der Lösung angewiesen, als er die Überzeugung gewinnen müßte, daß einerseits jeder weitere Versuch, die aufgetauchten Fragen unter Wahrung der staatlichen Autorität mit dem Klerus im Einvernehmen lösen zu können, vergeblich wäre; andererseits eine bloß halbe Maßregel im Abgeordnetenhause und selbst in der eigenen Partei einer unfreundlichen Aufnahme begegnen würde. Was die vorliegende spezielle Frage der Standesregister betrifft, so schließt er sich vollkommen den Ausführungen des Justizministers an. Ohne der fraglichen Klausel hinsichtlich der Anmerkung der Religion der Kinder wäre die Vorlage auch seiner Ansicht nach im Abgeordnetenhause nicht durchzubringen. Die dagegen kirchlicherseits erhobene Einwendung erscheine um so weniger motiviert, als ähn­liche Eintragungen, wie dies der Justizminister darlegte, auch gegenwärtig ge­schehen. Diese Eintragung sei im gegenwärtigen Falle um so notwendiger, als es sich darum handelt, hiedurch der Bestimmung des GA:1868 in klarer Weise Geltung zu verschaffen. Finanzminister Wekerle ist durch das Telegramm des römischen Stuhles sehr überrascht, und dieser Zwischenfall scheine ihm so wichtig, daß er eingehender beraten werden sollte. Zur Beleuchtung der Situation führt er an, daß in der abschwebenden Angelegenheit bisher nur von Seite der Regierung Konzessionen gemacht wurden. So sei eine Konzession der Regierung, daß auch die weggetauften Kinder in die Matrikel des inkompetenten wegtaufenden Seelsorgers eingetragen werden können; dagegen bilde kirchlicherseits die Anmerkung der Religion der Eltern keine Konzession, denn die Verpflichtung hiezu bestehe auch jetzt, und ein Dawiderhandeln würde eine Fälschung der Register involvieren. Weitergehende Konzessionen zu machen wäre unmöglich, da sonst die Vorlage im Abgeordneten­hause nicht durchbringbar wäre, und Redner hoffe, daß auch im Magnatenhause bei näherer Erwägung der Sache eine freundlichere Stimmung Platz greifen werde. 767

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