Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1892. február 24. 107 78./ Um aber den soeben erwähnten, von der Regierung und ihrer Partei verfochtenen Standpunkt mit Erfolg vertreten und die Angriffe der Opposition in wirksamer Weise zurückweisen zu können, wäre es unumgänglich notwendig, daß gewisse Fragen, welche der Opposition ein sehr dankbares Angriffsobjekt abgeben, in entsprechender Weise gelöst werden möchten. Diese Fragen betreffen gewisse Angelegenheiten des Allerhöchsten Hofstaates 5 und der Armee. Sprecher müsse aber sogleich hervorheben, daß es sich hiebei keinesfalls um das Wesen der Sache tangierenden Fragen, sondern lediglich um formelle, bloß auf die Äußerlichkeit bezughabende Dinge handele, so daß wenn die betreffenden Fragen auch im gewünschten Sinne geordnet werden, in der praktischen Wirklichkeit nichts geändert werden würde. Nachdem aber diese Fragen im ungarischen Ministerrate eingehend noch nicht besprochen wurden, glaubt Sprecher von deren näheren Formulierung bei dieser Gelegenheit absehen zu sollen. Justizminister Szilágyi kann nicht umhin der Wahrnehmung Ausdruck zu geben, daß die Zahl der Anhänger des staatsrechtlichen Ausgleiches abgenommen habe. Wohl sei die Differenz, wenn man die tatsächliche Stärke der gegenwärtigen Regierungspartei zum Vergleiche nimmt, nicht erheblich, doch müsse in Betracht gezogen werden, daß ein namhafter Teil der früheren Parteilosen, die Sachsen, die auch vordem Anhänger der staatsrechtlichen Basis waren, in die Regierungspartei getreten sind; dafür hat die Regierungspartei Wahlbezirke verloren an die äußerste Linke und an die Nationalpartei. Ein weiteres Anzeichen dafür, daß die Anhänger des staatsrechtlichen Ausgleiches sich vermindert haben, sei nach Sprechers Auffassung die neue Richtung der Nationalpartei, denn seit 25 Jahren ist es niemals vorgekommen, daß sich eine Partei gebildet hätte mit der Tendenz die staatsrechtliche Basis im nationalen Sinne zu erweitern. Wohl tritt diese Tendenz nur verdeckt und gewissermaßen hinterlistig auf, indem sie nur von der Lösung der noch nicht geordneten Fragen, von Fortentwicklung des Ausgleiches und so weiter spricht, doch der Umstand, daß es ihr gelungen ist mit diesem, allerdings verhüllten Programme Anhänger zu gewinnen, beweise, daß sich die Elemente vermehrt haben, die eine Änderung der staatsrechtlichen Basis für statthaft halten. Trotz alledem sei auch nach Sprechers Ansicht die Zahl der Regierungspartei genug groß, um die staatsrechtliche Basis gegen jeden Angriff zu schützen, und wenn die Regierung eine zielbewußte und geschickte Politik befolgt, so werden neue Elemente der Regierungspartei zugeführt und die bereits Verlorenen wieder zurückgewonnen werden. Worin diese Politik zu bestehen hätte, habe der Finanzminister schon angedeutet. Um zunächst den ungarischen Hofstaat zu erwähnen, müsse Sprecher bemerken, daß die Opposition mit diesem Postulate in Wirklichkeit nur ein Spiel treibt, denn das Ganze reduziert sich darauf, daß bei gewissen staatsrechtlichen Akten, welche Seine Majestät als König von Ungarn vorzunehmen geruhen, die ungarischen Bannerträger fungieren sollen. Dies ist eine reine Äußerlichkeit, welche mit dem Ausgleiche nicht im mindesten zusammenhängt, noch viel weniger einen Ausbau der Verfassung bedeutet; allein diese äußerliche Kleinigkeit hat doch eine Bedeutung 656