Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

54/7./ 1891. február 13. 4. Interne Fragen, die derzeit zwischen den beiden Reichshälften bestehen, sollen mit dem österreichisch-ungarisch-deutschen Handelsvertrage und zwar in keinem Stadium der diesbezüglichen Verhandlungen verbunden werden. Die Durchführung dieses Vertrages sowie die Perfektionierung desselben wird als Pressionsmittel nicht gebraucht. 5. Ungarischerseits wird hervorgehoben, daß das bestehende Handels- und Zollbündnis keine Rechtsbasis und demzufolge auch keinen Anhaltspunkt zur Regelung der derzeit zwischen den beiden Regierungen obschwebenden Tariffragen bietet. Dagegen wird österreichischerseits auf dem bisherigen prinzipiellen Standpunkte beharrt, jedoch der diesfälligen Diskussion in Parlamente tunlichst aus dem Wege gegangen werden. An diese Punkte knüpft der vortragende Herr Minister die folgenden Bemerkungen: Ad 2. Der vortragende Herr Minister hält eine weitere Ermäßigung der Eisenzölle für unvermeidlich, weshalb es notwendig sein wird, unseren Kommissären die Weisung zu geben, daß wir geneigt sind, den Roheisenzoll auf 65 Kr., und die Zölle der anderen Eisenwaren dementsprechend im billigen Verhältnisse zu ermä­ßigen, bei einigen Artikeln aber, wie namentlich bei den Schmiedeeisenwaren, die gegenwärtigen Sätze womöglich aufrechtzuerhalten beabsichtigen. Hinsichtlich der Bewilligung einer Ermäßigung bei den Wollgarnen und — Waren müsse auf die österreichische Regierung noch eine weitere Pression ausgeübt werden, und es wird diesbezüglich eine Zuschrift an den Herrn Minister des Äußern zu richten sein. Ad 3. Der vortragende Herr Minister erörtert, daß zur Kündigung des französischen Handelsvertrages jetzt die beste Gelegenheit ist, dies war sogar von Anfang an unser Zweck bei der Kooperation, demnach ist der vortragende Herr Minister der Ansicht, daß in Angelegenheit der Auflösung des erwähnten Vertrages, respektive wegen Ausdehnung der Kooperationsaktion auf Frankreich der Herr Minister des Äußern neuerdings anzugehen wäre. Ad 5. Der vortragende Herr Minister hält es für notwendig, diesen Punkt schon darum besonders hervorzuheben, weil in den letzten Tagen vom österreichischen Ministerpräsidenten eine Zuschrift de dato 4a 6. Feber No. 142. eingelangt ist, welche sich auf den entgegengesetzten Standpunkt stellt, als wie ihn die ungarische Regie­rung immer eingenommen hat. Wie dieser Punkt 5. bezeugt, hat es der vortragende Herr Minister für seine Pflicht gehalten, die Frage in Wien aufzuwerfen und zu versuchen, die öster­reichische Regierung zur Annahme des Standpunktes der ungarischen Regierung zu bewegen; doch ist es nicht gelungen, in dieser Hinsicht ein Einvernehmen zu erzielen. Der vortragende Herr Minister bemerkt hierauf, daß um einen schnelleren Verlauf der mit Deutschland gepflogenen Handelsverhandlungen zu sichern, er sich mit den deutschen Kommissären, sowie auch mit den Vertretern der österreichischen Regierung in Berührung gesetzt habe, damit dieselben die von uns zu dem 15. Art. des Vertragsentwurfes vorgelegte Gegenproposition annehmen. 451

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