Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1891. február 13. 54./7./ In der Begründung, welche dem Entwürfe des zitierten Gesetzes beigeschlossen war, würde zwar ausgesprochen, daß in Verbindung mit dieser Bestimmung auch das Mandat der gewählten Ausschußmitglieder in dem der nächsten Volkszählung folgenden Jahre seine Gültigkeit verliert, und jede Ausschußmitgliedstelle durch eine Neuwahl zu besetzen ist; da aber das angenommene und sanktionierte Gesetz dies nicht ausspricht, und nur die Bestimmung der Zahl der Ausschußmitglieder, respektive der Einteilung der Wahlbezirke anordnet, so hält der vortragende Herr Ministerpräsident die Neuwahl der Ausschußmitglieder im Jahre 1892 nicht für notwendig, was — mit Rücksicht darauf, daß auch die allgemeinen Reichstagsabgeordnetenwahlen auf dieses Jahr fallen — auch aus Opportunitätsgründen nicht empfehlenswert wäre. Demzufolge glaubt der vortragende Herr Ministerpräsident, die allgemeine Neuwahl der Ausschußmitglieder im Jahre 1892 vermeiden zu sollen, und beabsichtigt bei den Übergangsverfügungen des Gesetzentwurfes über die Einrichtung der Administration in den Komitaten 1 eine solche Bestimmung aufzunehmen, daß nur dann, wenn nach dem gegenwärtigen Zyklus das Mandat der Hälfte der Ausschußmitglieder abläuft, an deren Stelle neue Mitglieder nach den neuen Bestimmungen zu wählen sind, während das Mandat der anderen Hälfte der Ausschußmitglieder die Gültigkeit bis zum Ablauf des 6jährigen Zyklus behalten würde. Wird gebilligt. 2 2. A kereskedelemügyi miniszter bécsi megbeszélései a megakadt német külkereskedelmi szerződési tárgyalások és a vasúti tarifakérdések ügyében Der Herr Handelsminister berichtet über seine Wiener Reise, bzw. darüber, daß er es für notwendig fand — nachdem die mit Deutschland gepflogenen Handelsberatungen in Stockung geraten sind — sich mit den deutschen Repräsentanten, wie auch mit den österreichischen Regierungskreisen in Berührung zu setzen. Das Resultat dieser Berührung wurde in folgende Punkte gefaßt: 1. Die deutschen Handelsvertragsverhandlungen werden so rasch als nur möglich fortgesetzt und beendet werden. 2. Die Zollermäßigungen, insbesondere bei den Waren Eisen, Wolle etc. werden prinzipiell zugestanden, die Größe der Ermäßigung wird mit gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. 3. Kooperation gegen die orientalischen Staaten und gegen Westen, expressis verbis gegen Frankreich 4 , ist zu sichern. Ungarischerseits wird hervorgehoben, daß die Kündigung des österreichisch-ungarisch-französischen Handelsvertrages und der damit verbundenen anderen Verträge /Markenschutz etc./ von uns zu bewerkstelligen wäre. 450