Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. február 4. 5376./ 53J6J 1891. február 4. a 1. A Németországgal folyó külkereskedelmi szerződési tárgyalások állása 1 Der Herr Handelsminister gab Aufklärung über die gegenwärtige Lage der in Wien im Gange befindlichen Verhandlungen bezüglich des Handelsvertrages mit Deutschland und hob hervor, daß unser Standpunkt hinsichtlich des Eisens von deutscher Seite mit Verstimmung aufgenommen wurde, und daß gegenüber jenen Konzessionen, welche uns die Deutschen bei anderen Titeln gemacht haben, hin­sichtlich des Eisens noch wir einige Konzessionen machen müssen, wenn wir das Zustandekommen des Vertrages nicht riskieren wollen; und zwar wird in erster Reihe bezüglich des Roheisens, eventuell auch des Schmiedeeisens, respektive der verar­beiteten Eisenwaren eine Konzession von 12% notwendig sein. Er bittet um die Ermächtigung, die Delegierten der ungarischen Regierung in diesem Sinne instru­ieren zu dürfen. Bei derselben Gelegenheit legte der vortragende Herr Minister die an den Herrn Ministerpräsidenten gerichtete und ihm auf kurzem Wege mitgeteilte Zuschrift des Ministers des Äußern in Angelegenheit einer Kooperation hinsichtlich der Regelung der Handelsverhältnisse, 2 in welchem der diesbezüglich eingenommene Standpunkt der deutschen Regierung bezeichnet und hervorgehoben wird, daß auch die deutsche Regierung diese Kooperation so auslegt, wie wir, und das Zusammen­wirken auch bei der einfachen Verlängerung bestehender Verträge und bei Bewerk­stelligung provisorischer Vereinbarungen für anwendbar hält; nur mit dem einzigen Vorbehalte, daß nämlich im Falle bis Anfang Juni mit Rumänien kein endgültiges Übereinkommen Zustandekommen könnte, 3 — mit Rücksicht darauf, daß der be­stehende Vertrag am 10. Juli abläuft, sie für die Zeit nach diesem Termine, bezüglich der Verlängerung der Wirksamkeit des bestehenden deutsch-rumänischen Vertrages, Schritte machen würde. Der vortragende Herr Handelsminister legt Gewicht darauf, daß in der dem gemeinsamen Minister des Äußern zu erteilenden Antwort die Notwendigkeit dessen besonders betont werde, daß unsere Verhandlungen mit Deutschland einen schnel­leren Lauf nehmend, je eher beendet werden, indem dieser Vertrag den Schlüssel der anderen Verträge bilden wird. Was aber die Regelung unserer Beziehungen Rumänien gegenüber betrifft, müssen wir bei Annahme des Standpunktes des gemeinsamen Ministers des Äußern bestrebt sein, daß insoferne zwischen Deutschland und Rumänien für die Zeit nach dem 10. Juli d. J. 1891 ein interimistisches Übereinkommen Zustandekommen sollte, auch für uns ein modus vivendi festgesetzt werde, bei dessen Zustandebringung wir uns die energische Unterstützung der deutschen Regierung verschaffen müßten, wes­444

Next

/
Thumbnails
Contents