Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

53767 1891. február 4. wegen dieser Punkt in der an den gemeinsamen Minister des Äußern zu richtenden Zuschrift besonders hervorzuheben wäre. Der Ministerrat stimmt der vorgelegten Unterbreitung bei, und ermächtigt den Herrn Handelsminister, die Delegierten der ungarischen Regierung im Sinne der Vorgetragenen zu instruieren. Und was die dem Herrn Minister des Äußern in der Frage der Kooperation zu gebende Antwort betrifft, wird der Herr Ministerpräsident dieselbe im Sinne des Vorgetragenen erteilen. 2. Válasz a MÁV új helyi árudíjszabásával kapcsolatos interpellációra 4 Der Herr Handelsminister machte — mit Berufung auf das im letzten Minis­terrate zustandegekommene Übereinkommen — den Entwurf der Antwort bekannt, welche er im Namen der Gesamtregierung auf die Interpellation bezüglich der Tarife der kön. ung. Staatseisenbahnen dem Abgeordneten Baron Ivor Kaas zu geben beab­sichtigt. 5 Der Ministerrat stimmte nach eingehender Erörterung bei, daß in der zu erteilenden Antwort von dem in der Einleitung der Interpellation Enthaltenen überhaupt keine Erwähnung gemacht werde. Auf die erste Frage soll die Antwort erteilt werden, daß Ungarn für die selbständige Festsetzung der Tarife der kön. ung. Staatsbahnen (nicht der ungarischen Eisenbahnen) ein gesetzliches Verfügungsrecht besitzt und dieses Recht Ungarns wurde, und kann auch von kompe­tenter Seite nicht in Abrede gestellt werden. Im obigen ist auch die Antwort auf die dritte Frage enthalten; gleichzeitig wird aber auch hinzugefügt, daß es selbstverständlich ist, daß wenn die Regierung von diesem Rechte Gebrauch macht, sie nur die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen Ungarns als ausschlag­gebend betrachtet. Auf die zweite Frage hinsichtlich des deutschen Handelsvertrages, 6 wurde die Antwort schon vom Herrn Ministerpräsidenten erteilt, als er andeutete, daß über die im Gange befindlichen Verhandlungen im Laufe derselben keine Aufklärung gegeben werden kann. Übrigens wird der Vertrag — dessen Zustandekommen wir hoffen —, da zu dessen Inkrafttreten die Zustimmung der Legislative notwen­dig ist, sowieso vorgelegt werden, und somit wird die Regierung bei dessen Verhandlung in der Lage sein, bezüglich eines jeden Details die nötigen Aufklärungen zu geben. Endlich bei der vierten Frage bezüglich der Solidarität zwischen der Regierung und dem Handelsminister ist zu erklären, daß diesbezüglich die Antwort schon vom Herrn Ministerpräsidenten gegeben wurde; hin­445

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