Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1890. november 14. 38746./ Seine Majestät empfehlen eine reifliche Erwägung dessen, ob partielle oder allgemeine Zivilstandesregister eventuell eingeführt werden sollen.' Wohl sei der Justizminister der Ansicht, daß das letztere nicht tunlich ist; doch ehe man sich entscheidet, müßte man den Entwurf im Detaile sehen. Ministerpräsident Graf Szapáry erwähnt, daß sich der Ministerrat damit nächstens befassen werde. Seine Majestät wünschen, daß welch' immer Verfügungen diesbezüglich beantragt werden, dieselben so beschaffen sein mögen, daß dabei ein.neuer.Konflikt ÍW_t_dern J Klerus vermieden werde. Ministerpräsident Graf Szapáry bemerkt, daß diesem gemäß die Anmeldung zur . Eintragung in die..Matrikel k gänzlich an Zivilorgane übertragen werden müßte und . dies. .vor. Einführung. . des . neuen Administrationorgannismus, .auf Schwierigkeiten stoßen.durfte. 1 m Kultusminister Graf Csáky erwähnt, daß die Matrikelführung auch in der Weise geschehen könnte, wie dies der Ministerpräsident dargelegt hatte. Wohl sei der vom Justizminister empfohlene Modus logischer, doch dürfte nach der vorerwähnten Modalität die Änderung leichter ins Werk zu setzen sein. Seine Majestät entgegnen, daß man sich hierzu der Mitwirkung des Klerus versichern müßte. Justizminister Szilágyi wiederholt die Gründe, welche dafür sprechen, daß die Zivilstandesregister" ohne die Mitwirkung der Geistlichkeit geführt werden müssen; denn wenn man auch das Versprechen in betreff dieser Mitwirkung von ihnen erhielte, finde man keine Bürgschaft dafür, daß nicht.eine..Änderu.ng.in.der toleranten Haltung..der ..Ki.rçheerfol.gen,yvird 0 und später nicht etwa auch hierin eine cooperatio inheresim la erblicken würden; es sei sogar wahrscheinlich, daß nachdem dem Klerus diese Maßregel nicht genehm wäre, derselbe die Mitwirkung verweigern würde. Über die Detaile, wie die Zivilstandesregister eingerichtet werden sollen zu sprechen, wäre nach des Justizministers Dafürhalten jetzt noch zu früh, da hierüber kein positiver Entwurf vorliegt; nochmals müsse er aber betonen, daß die partielle Einführung der Zivilstandesregister, ohne daß in der Einleitung des bezüglichen Gesetzes gesagt wäre, daß dieselben allgemein einzuführen seien, aus politischen Gründen sehr bedenklich wäre; denn man würde es als eine Niederlage der Regierung betrachten, wenn nicht zugleich der staatliche Wille, die Matrikelführung auf prinzipieller Basis allgemein zu regeln, klar zum Ausdruck käme, und die partielle Regelung nicht diese prinzipielle Basis zur Grundlage hätte. Seine Majestät weisen auf das Ungewöhnliche eines solchen Vorganges hin, daß zu Beginn des Gesetzes die Einführung einer Institution proklamiert werde, deren Einführung dermalen nicht beabsichtigt wird. Das Fehlen einer solchen prinzipiellen Bestimmung im Gesetze, könnte auch nicht als eine Niederlage der Regierung aufgefaßt werden. Kultusminister Graf Csáky proponiert für die Einleitung des eventuell zu schaffenden Gesetzes die Formel: "Bis die Zivilstandesregister allgemein eingeführt werden, wird verordnet usw.", bemerkend, daß er einem solchen 372