Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
38746./ 1890. november 14. der Zivilstandesregister erwähnen zu müssen; daß er heute davon abgesehen hat; der Grund hievon war der, daß die Regierung bis jetzt noch nicht im Reinen mit sich darüber ist, welche Art von Zivilstandesregistern eingeführt werden sollen, die kann sich daher hierüber auch nicht äußern. Indessen in der von ihm beantragten, im allgemeinen Sinne gehaltenen Erklärung ist auch diese Eventualität enthalten. Daß im Laufe der Diskussion die eventuelle Einführung der Zivilstandesregister erwähnt werde: dagegen hat Sprecher nichts einzuwenden. Seine Majestät geruhen zu bestimmen, daß die Erwähnung dieser Eventualität im Verlaufe der Diskussion zu geschehen habe. Seine Majestät geruhen dann darauf hinzuweisen, daß in betreff der Frage, was zu geschehen hätte, wenn mit dem Klerus keine Verständigung erzielt werden könnte, die geäußerten Ansichten nicht ganz übereinstimmen; wohl treffen sie darin überein, daß Zivilstandesregister einzuführen wären, der Finanzminister und der Handelsminister waren jedoch der Ansicht, daß vorläufig nichts zu geschehen hätte, sondern die Feberverordnung durchzuführen wäre; während der Justizminister bewies, daß dies zu keinen Resultate führen würde. Seine Majestät teilen diese letztere Ansicht; denn wenn auch gegen die nicht willigen Geistlichen mit Strafen vorgegangen wird, so werden hiedurch nur Märtyrer geschaffen, aber ein ersprießliches Resultat wird nicht erzielt werden. Wenn also mit dem Klerus keine Einigung zustandekommt, was vor allem erwünscht wäre, dann bleibt doch nichts anderes übrig, als die weitere Frage ins Auge zu fassen: was dann zu geschehen habe. Dem allerh. Dafürhalten nach bliebe in diesem Falle tatsächlich nichts anderes übrig, als Zivilstandesregister eizuführen. Seine Majestät finden persönlich keinen Gefallen an denselben, aber aus dem Standpunkte der Kirche könnte ein solcher Ausweg, da hiedurch eben der Standpunkt der Kirche in dieser Frage gewahrt bleibt, nicht perhorresziert werden. Aber aus dem politischen Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Landes müßte die Frage eingehend geprüft werden, bevor man zu dieser Maßregel greift. Es wird schwer sein, in genügender Zahl die geeigneten Organe zu finden, die die Register korrekt führen könnten. Dann stehe zu befürchten, daß — wie das Beispiel Deutschlands beweist —, die Einführung der Zivilstandesregister zur Schwächung der Religiosität und zur Vermehrung der Konfessionslosen führen könnte, was sicherlich auch den Interessen des Staates nicht entsprechen würde. Finanzminister Wekerle erlaubt sich zu bemerken, daß er sich nur gegen die partielle Einführung der Zivilstandesregister ausgesprochen habe. Die Aufrechthaltung des status quo habe er lediglich deshalb empfohlen, um einen Versuch zu machen, ob man mit der Feberverordnung auslangen könnte. Wenn aber die Aufrechthaltung dieses Zustandes sich als nicht möglich erwiese, dann wäre auch er für die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister. Der Befürchtung in betreff der Verbreitung der Irreligiosität, könnte durch die obligate Einführung des Religionsunterrichtes in den Schulen begegnet werden, wodurch sogar der heutige Zustand verbessert werden könnte. Handelsminister Baross hat sich die Aufrechthaltung der jetzigen Lage, wie sich dieselbe auf der Basis der bestehenden Verordnung gestaltet, bloß als ein Expediens zum modus vivendi gedacht, bis die definitive Lösung erfolgen könnte. 371