Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1890. november 14. 38746./ einer Verständigung gelangen werde in irgendeiner Form, ohne daß von einer Schlappe der Regierung die Rede sein könnte. Nach dem allerh. Dafürhalten sollte die Regierung die Schiffe nicht zu früh hinter sich verbrennen, und daher für die im Abgeordnetenhause abzugebende Erklärung eine Form wählen, welche die Regie­rung nicht unbedingt in betreff der Einführung der Zivilstandesregister bindet. Nach Seiner Majestät persönlichen Ansicht war zwar schon das bezügliche 68iger Gesetz nicht richtig, das den Grund aller späteren Kollisionen bildete, doch stimmen Aller­höchstdieselben dem vollkommen bei, daß gegenwärtig nichts anderes erübrigt, als dieses Gesetz aufrechtzuerhalten; dasselbe gelte von der Feberverordnung, welche nicht zurückgezogen, und auch im wesentlichen nicht modifiziert werden kann; Seine Majestät wünschen nur, daß in der abzugebenden Erklärung nicht zu viel gesagt werde, und wenn schon ein Hinweis auf die Einführung der Zivil­standesregister geschehen müsse, diese Einführung nicht jedenfalls in Aussicht gestellt werde, sondern nur insoferne dies die Notwendigkeit erfordern würde, denn es stehe zu befürchten, daß im Abgeordnetenhause infolge dieser Erklärung die Einführung der Zivilstandesregister als fait accompli genommen wird. Kultusminister Graf Csáky bemerkt, er habe sich die abzugebende Erklärung so gedacht, daß am Schlüsse derselben nur soviel gesagt werden sollte, daß die Regierung eventuell „eine entsprechende Gesetzvorlage machen werde." Seine Majestät geruhen zu entgegnen, daß der Justizminister eine viel schärfere Form beantragte. Justizminister Szilágyi erachtet, daß es unbedingt notwendig sei, die Eventualität der Einführung von Zivilstandesregistern hinzustellen, nicht als eine Repressalie, sondern um klar zu legen die Richtung, in welcher die Regierung nöti­genfalls vorzugehen entschlossen ist. Indessen, wenn Bedenken dagegen obwalten, daß dies in der Erklärung gesagt werde, so könnte es genügen, diese Absicht der Regierung im Laufe der späteren Diskussion kundzugeben, nachdem die Regierung sicherlich gedrängt werden wird, sich über den Inhalt der in Aussicht gestellten legislatorischen Verfügungen zu äußern. Aus..diesem..Grunde .hält der. Sprecher ratsam,, daß .die Regierung diesbezüglich gleich, in. der. ersten. Erklärung sich, äußert., 11 Sprecher glaubt, daß dann die Absicht der Regierung offen ausgesprochen werden müsse mit der Motivierung, daß nachdem die Seelsorger nicht gezwungen werden können, daß sie etwas leisten, was ihrer religiösen Überzeugung widerspricht, ande­rerseits die Regierung bezüglich der entsprechenden Führung der Matrikeln, die eine staatliche Funktion bildet, vorzusorgen hat, die Regierung eventuell in die Lage kommen werde, die Führung der Standesbücher an Zivilorgane zu übertragen. Seine Majestät geruhen zu erklären, daß Allerhöchstdieselben dagegen nichts einzuwenden haben, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die Regierung nicht so etwas verlangen kann, was als mit den kirchlichen Satzungen kollidierend angesehen wird; nur möge die Einführung der Zivilstandesregister nicht als etwas, was zu ersehnen wäre, hingestellt werden, sondern als ein notwendig gewordener Ausweg. Kultusminister Graf Csáky bemerkt, daß als er die Ehre hatte in dieser Angelegenheit einen alleruntertänigsten Vortrag zu erstatten, er ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen habe, in der abzugebenden Erklärung die Einführung 370

Next

/
Thumbnails
Contents