Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

38.746./ 1890. november 14. fizierung der Feberverordnung, wonach die Mitteilung der Matrikeldaten an die kompetenten Seelsorger der anderen Konfession im Wege der politischen Behörden zu geschehen hätte, halte er nicht für eine Alterierung des Regierungsstandpunktes. Die partielle Übertragung der Führung der Standesregister an Zivilorgane ohne gleichzeitiger prinzipieller Feststellung, daß die Zivilstandesregister allgemein einzu­führen seien, würde als ein Nachgeben der Regierung ausgelegt werden, denn dies würde soviel bedeuten, daß nachdem die geistlichen Organe nicht gewillt sind die Standesregister so zu führen, wie es die Regierung verordnet, und die Regierung sich diesbezüglich bei ihnen keinen Gehorsam zu verschaffen vermag, die Regierung die Seelsorger von der pflichtgemäßen Führung jenes Teiles der Matrikel, gegen wel­chen sie Einwendungen haben, enthebt und durch Zivilorgane besorgen läßt; während im übrigen doch die Seelsorger als die kompetenten Führer der Matrikeln erscheinen. Außerdem würde in diesem Falle die Eintragung in die von den Geistlichen perhorreszierten gesonderten Matrikeln für die Betreffenden gewisser­maßen als eine Brandmarkung aufgefaßt werden. Die vom Ministerpräsidenten er­wähnte Lösungsmodalität bezüglich der Führung der partiellen Zivilstandesregister scheint demnach dem Sprecher nicht als annehmbar, und sollte davon außerdem Gesagten schon auch aus dem Grunde abgesehen werden, weil hiedurch die aufge­tauchten Schwierigkeiten nicht behoben werden würden; dieselben würden in einer anderen Form wieder auftauchen, sobald die Seelsorger die ihnen zugedachte Mit­wirkung verweigern würden. Handelsminister Baross meint, daß — wie er dies vordem auch im Ministerrate hervorgehoben hat —, vor allem der betreffenden kirchlichen Ober­behörde in eindringlichster Weise nahegelegt werden möge, daß sie keine weiteren Schwierigkeiten erhebe, und gleichwie die Regierung von dem Wunsche durch­drungen ist, ein gutes Einvernehmen mit der kirchlichen Behörde zu halten, sollte auch diese es für ihre patriotische Pflicht erkennen, keine Schwierigkeiten gegen die Durchführung der Gesetze zu erheben; sie sollte erkennen, daß im Staate die Herrschaft der Gesetze zu gelten habe, und in Erwägung ziehen, wohin es führen würde, wenn der Ungehorsam gegen die Gesetze als zulässig erscheinen würde. Sprecher ist im Vereine mit seinen Ministerkollegen bestrebt, eine solche Lösung zu finden, durch welche der Standpunkt der Regierung nicht kompromittiert wird. Eine solche Lösung kann gefunden werden; daher wäre es nicht motiviert, daß in dieser Frage ein Zwiespalt in der Regierung entstehe, wodurch nur jenen Kreisen gedient wäre, welche die gegenwärtigen Schwierigkeiten hervorgerufen haben. Spre­cher ist demnach — sofern eine radikalere Lösung der Frage für jetzt nicht möglich wäre,ebenfalls für die Aufrechthaltung des status quo, und erst wenn es sich zeigen sollte, daß hiedurch ein friedliches modus vivendi nicht erzielt werden könnte, wäre zu erwägen, was weiters zu tun sei. In betreff der Erwägung, ob es sich nicht empfehlen würde auf der Basis der Feberverordnung ein Gesetz zu schaffen, ist Sprecher anderer Meinung wie der Kultusminister, indem er hierin nicht eine Schwächung der Position der Regierung, sondern vielmehr eine Stärkung derselben erblicken würde, weil ein Gesetz sich viel wirksamer betätigen kann, als eine Verordnung, und in das Gesetz auch solche, die 367

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