Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1890. november 14. 38./46./ Auslande konfessionslos geschlossenen Ehen entstammenden Kinder Verfügungen getroffen werden müssen, die hierauf bezügliche Entscheidung aber immer noch in der Schwebe sich befindet. Schon auch mit Rücksicht hierauf könnte die partielle Einführung der Zivilstandesregister ganz wohl mit der Formel geschehen: "Bis die Matrikelführung allgemein auf Zivilorgane übertragen werden kann, wird verordnet usw." Der Kultusminister Graf Csáky glaubt, nachdem er schon die Ehre hatte seine Ansichten gelegentlich seines alleruntertänigsten Vortrages vor Seiner Majestät zu entwickeln, sich hier ganz kurz fassen und bloß der Hoffnung Raum geben zu können, daß wenn auch noch keine Einigung in der Hinsicht erzielt werde, wie die partiellen Zivilstandesregister einzurichten und zu führen wären, diese Frage sich lösen lassen werde; schon sei eine Annäherung der Ansichten konstatierbar. Wenn diese Einigung erfolgt, 3 * sei die Schwierigkeit im.allgemeinen behoben, 0 obgleich . wenn des . Sprechers . Idee . über . die . Anlage _ eines . Zivilstandesregisters . angenommen .würde, . es angezeigt .wäre, gleichzeitig, mit dem. Klerus, eine Verständigung anzubahnen,, damit nachträglich keine neueren Schwierigkei ten auf tauchen , d Daß in dem Gesetze, mit welchem die partielle Einführung der Zivilstandesregister verfügt werden würde, ein Hinweis auf die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister geschehen soll, halte auch Sprecher für wünschenswert; doch brauche 6 dieser Hinweis nicht in schroffer Weise in dem Sinne [zu] geschehen, wonach die Regierung als verpflichtet erschiene, die Führung der Zivilstandesregister allgemein an Zivilorgane zu übertragen. Im Ministerrate wurde die Ansicht verfochten, daß die partielle Übertragung der Matrikelführung an Zivilorgane, ohne daß prinzipiell die zivile Führung derselben allgemein angeordnet werden würde, als eine Niederlage, als ein Zurückweichen der Regierung gedeutet werden möchte. Sprecher glaubt, daß man dies nicht in diesem Sinne deuten könnte. Er empfiehlt demnach die Formel, wie dies der Ministerpräsident beantragt habe. Was den Vorschlag betrifft, daß die Verordnung vom 26. Feber in ein Gesetz gefaßt werden sollte, so sei er nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt, daß dies nicht zum Ziele führen würde, weil hiedurch einerseits der jetzige Standpunkt der Regierung geschwächt werden würde, anderenteils weil dieselbe Agitation, welche jetzt gegen die Verordnung geführt wird, sich dann noch im erhöhten Maße gegen die Gesetzvorlage kehren und noch größere Dimensionen annehmen würde. Und käme das Gesetz zustande, und würde sich ein Teil der Geistlichkeit dann gegen das gebrachte Gesetz auflehnen, so wäre diese Auflehnung deshalb mißlicher, weil sie gegen ein Gesetz geschehen und vielmehr ins Gewicht fallen würde, als der Ungehorsam bloß gegen eine Regierungsverordnung. Finanzminister Dr Wekerle gibt der Ansicht Ausdruck, daß die obschwebende Frage bloß durch die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister gründlich gelöst werden könnte. Diese Lösung kann allenfalls jetzt noch aufgeschoben werden, die hierauf bezügliche Frage werde jedoch wieder auftauchen, wenn nicht früher, so bei der Kodifizierung des Familienrechtes. Wird der Antrag, daß die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister prinzipiell ausgesprochen werde, für jetzt aus politischen Gründen fallen gelassen, so wäre seiner Ansicht nach am besten lediglich den status quo aufrechtzuhalten. Die vom Ministerrate zugestandene Modi366