Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

war derart groß, daß der ungarischen Regierung, als sie die gesamte Administ­ration des Postwesens für sich verlangte, in Ungarn keine Postexperten und nicht einmal für den Geschäftsgang zu verwendende Formulare zur Verfügung standen. - Das Postwesen wäre ein wesentlicher Teil der Verhandlungen über die gemeinsamen Angelegenheiten gewesen. Auch Ende 1848 betreute die Postabteilung des Handelsministeriums nur provisorisch die notdürftig gere­gelten Postangelegenheiten, während die Einkünfte beim Finanzministerium einliefen. Darüber ausführlich s.: F. Kiss 1987, 418-423. 16 Bei den Dreißigstzollangelegenheiten war die Lage ähnlich den vorigen: auch hier lagen die prinzipiellen Angelegenheiten, die Verwendung und Kont­rolle (Abrechnung) der Einkünfte, die Kontakte mit dem Ausland sämtlich bei der Hofkammer, während die Statthalterei die einfachen Verwaltungsangele­genheiten (Zurkenntnisnahme und Veröffentlichung der Zollverträge, Zollbe­freiungssachen usw.) erledigte und die Ungarische Hofkammer über die zahlreichen Dreißigstzollämter für die Einnahme des Einkommens und die Betriebsaktivitäten der Amter sorgte. - Auch in diesem Falle hielt es die Regier­ung für richtig, die aufgeteilte Amtsgebarung der früheren Dikasterien beizu­behalten, mit dem wesentlichen Unterschied, daß es auch die bisher bei Hofe erledigten hochrangigen Angelegenheiten für sich verlangte. Dementspre­chend teilten sich die Handelsabteilung und deren Sektion des FIKM und die Kassenabteilung des Finanzministeriums in die Aufgaben. Die Aufteilung des Wiener Amsbereichs war ein Punkt der Verhandlungen über gemeinsame An­gelegenheiten beider Regierungen. - Das Salzwesen gehört insofern hierzu, daß die meisten Dreißigstzollämter zugleich auch die Salzeinkommen verwal­teten. Bezüglich des Textinhaltes: Man wechselte nicht die früheren Beamten aus, im allgemeinen führten sie die Arbeit weiter. Bei der Neuorganisation des Dreißigstwesens wäre es selbstverständlich auch dazu gekommen; darüber und über die Alltagspraxis von 1848 informiert ausführlich F. Kiss 1987, 405 f. 17 Die Entschädigung der ungarischen Grundherren, die durch die Bauern­befreiung ihrer Urbarialdienste verlustig gegangen waren, übernahm der un­garische Staat (Gesetz Nr. LX des Jahres 1848). Dafür war die Schätzung des Wertes der Einkommen der Privatgrundherren notwendig (Gesetz Nr. XII des Jahres 1848). Diese Riesenarbeit mußte die Landwirtschaftsabteilung des FIKM aufgrund der aus den Komitaten eingetroffenen Ausweise und Erhe­bungen bewältigen. Diese Aufgabe konnte bis Ende 1848 auch nicht beendet werden, weil von den Munizipien kaum einige Ausweise eintrafen. Die Anga­ben wurden auch vom neugeschaffenen Amt für Statistik verwendet. - Eine Meldung von Alex Fényes an Bartholomäus Szemére vom 24. Juni 1849 be­zeugt, daß erst in den letzten Tagen des Freiheitskampfes die vollständige Erhebung über die Urbarialfelder und Weinberge im Gebiet Ungarns und Siebenbürgens zur Verfügung stand. Szemere miniszterelnöki, unregistriert. 18 Das Gesundheitswesen wurde auf drei Portefeuilles aufgeteilt: Die Zivilge­genstände kamen zum Ministerium der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels, die Unterrichtsgegenstände zum Ministerium des Kultus und des

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