Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
26 Beispielsweise die Liste des Ministeriums des Äußern über die in der früheren Hofkanzlei für das Ärar abgeschriebenen und beglaubigten Ausfertigungen, 26. Juni. Pm, Elnöki, Nr. 1848:1197. PM. 27 Es handelt sich um das 1797 eingerichtete Direktorat für Öffentliche Stiftungen, das die juristischen Angelegenheiten der öffentlichen Stiftungen verwaltete. Zusammen mit der Hauptkasse für Öffentliche Stiftungen und deren Filialen unterstand es der Statthalterei. 1848 gab es 8 Primär-Filialkassen, 9 Sekundär-Filialkassen (Domänenkassen) und 5 außerordentliche Kassen. 1848 kamen die meisten Stiftungen zum Ministerium des Kultus und des öffentlichen Unterrichts; dieses Portefeuille glaubte man mit den Fondsvermögen unterhalten zu können. Einige Stiftungen verwaltete das Innenministerium, darunter die beachtlich kapitalstarke Kiss-Jankovich-Stiftung. Die Verwaltung der öffentlichen Stiftungen beließ man vorübergehned in ihrem früheren Zustand; zu einer Umstrukturierung im Geiste der Regierung kam es auch nicht. Darüber detailliert: E Kiss 1987, 276, 451, 453. 28 Auch in diesem Bereich gedachte die Regierung ein neues Verfahren einzuführen. Darüber sprach der Finanzminister in seinem Budgetexpose vor dem Reichstag. Beér-Csizmadia, 770-771. - Bis 1848 war bei der Rentenfestlegung ein aus dem 18. Jahrhundert stammendes, sehr kompliziertes Rentensystem in Geltung: Die Berechnung der Renten wurde von einem Geflecht von königlichen Verordnungen und ergänzenden Beschlüssen bestimmt. Das Grund-Normale von Maria Theresia wurde zur Zeit Josephs II. und in den nachfolgenden Jahrzehnten mehrmals modifiziert. - 1848 wurde die neue Rentenverordnung nicht fertig, und auch die Regierung traf nur neuerliche Teilmaßnahmen. Ausfuhrlich: E Kiss 1987, 144-145. 29 Italien war kein einheitlicher Staat. Die Lombardei und Venedig standen unter Oberhoheit Österreichs, doch erstreckte sich seine Herrschaft auch auf folgende Gebiete: Parma, Piacenza, Guastalla, Lucca, Modena und die Toscana. In die übrigen Gebiete teilten sich das Königreich Neapel, Piemont und der Kirchenstaat. Die Italiener sahen in Österreich das größte Hindernis der staatlichen Einheit. Am 12. Januar 1848 brach in Sizilien ein Aufstand aus. Der König (Ferdinand II.) sah sich gezwungen, eine Verfassung zu geben. Der Kommandierende General der österreichischen Truppen J. Radetzky verhängte im Februar über die Lombardei den Ausnahmezustand und erbat sich vom Papst die Genehmigung, mit seinen Truppen in Sizilien einzumarschieren. Auf die Nachricht von der Wiener Revolution hin brach am 18. März in Mailand ein Aufstand aus, durch den die Österreicher vertrieben wurden. Die lombardischen Städte erkämpften sich eine nach der anderen die Freiheit. Venedig rief die Republik aus. Radetzky zog sich zurück. Unter diesen Umständen wagten die Schiffe unter österreichischer Flagge nicht, in der Adria zu verkehren. 30 Kossuths Note an Paul Esterházy darüber, daß die Handelsschiffe unter ungarischer Flagge fahren dürfen, 21. April. KLÖMXII. Nr. 6. - Die zweifache VI war ein Irrtum von Anton Vbrös.