Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

die Kriegskommisariatsdistrikte entsprachen denen der Landes- oder Provin­zial Kommissariate. Von ihnen gab es insgesamt 10 im Land. 11 Trotz wiederholter derartiger Versuche der ungarischen Regierung waren die galizischen ungarischen Regimenter selbst im September noch nicht zu­hause; Kossuth wandte sich in seinem Aufruf an die ungarischen Soldaten zur Heimkehr (bereits nach der Abdankung der Regierung) auch an sie, 22. Sept. Siehe: KLÖMXII. Nr. 525. 12 Siehe: KLÖM XII. Nr. 9. Anweisung des Ministerrates an Paul Esterházy über die gegenüber Galizien und Großbritannien zu verfolgende Politik. Preß­burg, 21. April. Diese Anweisung bietet einen besseren Einblick in die außen­politischen Ansichten der ungarischen Regierung über Galizien als das Ministerratsprotokoll. - Auf Neutralisierung des wachsenden Einflusses der russischen Macht an der unteren Donau hatte die Reformopposition schon früher gedrängt: vgl. Deputierteninstruktion des Komitats Pest, KLÖM XI. 170-171. 13 Joseph Jellacic bekleidete der König am 23. März mit der Würde des Banus von Kroatien und ernannte ihn zum Kommandierenden General. Vor­her war er Oberst beim 1. Banal-Grenz-Infanterie-Regiment; bedingungslos hoftreu. Seine Ernennung war dringend, um der ungarischen Regierung zu­vorzukommen, also ihre Mitsprache zu verhindern. Jellacic war ein gehorsa­mes Werkzeug des Hofes: er nutzte die kroatische Nationalbewegung aus und verweigerte der ungarischen Regierung jede Zusammenarbeit. - Siehe noch: über die Ernennung : Károlyi, II. 610-611, Hauptmann, 8-12. 14 Kommandierender General in Ungarn (Wien, 25. Aug. 1769 - Hütteldorf bei Wien, 10. Sept. 1849. Wurzbach). 15 Darüber schreibt detailliert Böhm 268-271. - Es ist die Rede von der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft. - Gabriel Klauzál hielt sich als Mitglied der Provisorischen Ministerial-Landeskommission in Pest auf. 16 KLÖM XII. Nr. 10a/-b/. Kossuths Verordnungen über die Deckung der Kosten des Landeskommissars Paul Madocsányi, 13. April. Vgl. Anm. 9. - Die Abrechnung über die an notleidende Bauern verteilte Finanzhilfe: Pm, Só- és pénztári, Fons 1848/19., Pos. 177., 17. Mai - 19. Dez 1848. Fol. 45. 17 Stimmt mit Kossuths Verordnung an Szögyény über die Einstellung der Tätigkeit der Ungarischen Hofkanzlei überein, 12. April. Siehe: KLÖM XII. Nr. 8. - Die Ungarische Hofkanzlei löste der Vizekanzler am 15. April als Abschluß der letzten Ratssitzung auf. Das diesbezügliche Originalprotokoll: ÖStA, Finanzmm., Präsid. 1849:1474. FM. - Szögyénys Erinnerungen an dies­es Ereignis: Szögyény-Marich. - Uber den politischen Hintergrund der Kanzle­iauflösung (Reskript vom 28. März) siehe: Károlyi 1936, Kap. III und Akten, Nr. Í2. 18 Die Ungarische Hofkanzlei war die oberste Hofbehörde im engeren Un­garn. Mit ihrer Vermittlung trat der Herrscher mit den übrigen ungarischen Behörden in Verbindung, die ihren Sitz im Lande hatten. Der Kompetenz des Herrschers entsprechend, erledigte die Hofkanzlei Verwaltungs-, Justiz- und Müitärangelegenheiten. Darüber informiert Bélay.

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