Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
die Kriegskommisariatsdistrikte entsprachen denen der Landes- oder Provinzial Kommissariate. Von ihnen gab es insgesamt 10 im Land. 11 Trotz wiederholter derartiger Versuche der ungarischen Regierung waren die galizischen ungarischen Regimenter selbst im September noch nicht zuhause; Kossuth wandte sich in seinem Aufruf an die ungarischen Soldaten zur Heimkehr (bereits nach der Abdankung der Regierung) auch an sie, 22. Sept. Siehe: KLÖMXII. Nr. 525. 12 Siehe: KLÖM XII. Nr. 9. Anweisung des Ministerrates an Paul Esterházy über die gegenüber Galizien und Großbritannien zu verfolgende Politik. Preßburg, 21. April. Diese Anweisung bietet einen besseren Einblick in die außenpolitischen Ansichten der ungarischen Regierung über Galizien als das Ministerratsprotokoll. - Auf Neutralisierung des wachsenden Einflusses der russischen Macht an der unteren Donau hatte die Reformopposition schon früher gedrängt: vgl. Deputierteninstruktion des Komitats Pest, KLÖM XI. 170-171. 13 Joseph Jellacic bekleidete der König am 23. März mit der Würde des Banus von Kroatien und ernannte ihn zum Kommandierenden General. Vorher war er Oberst beim 1. Banal-Grenz-Infanterie-Regiment; bedingungslos hoftreu. Seine Ernennung war dringend, um der ungarischen Regierung zuvorzukommen, also ihre Mitsprache zu verhindern. Jellacic war ein gehorsames Werkzeug des Hofes: er nutzte die kroatische Nationalbewegung aus und verweigerte der ungarischen Regierung jede Zusammenarbeit. - Siehe noch: über die Ernennung : Károlyi, II. 610-611, Hauptmann, 8-12. 14 Kommandierender General in Ungarn (Wien, 25. Aug. 1769 - Hütteldorf bei Wien, 10. Sept. 1849. Wurzbach). 15 Darüber schreibt detailliert Böhm 268-271. - Es ist die Rede von der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft. - Gabriel Klauzál hielt sich als Mitglied der Provisorischen Ministerial-Landeskommission in Pest auf. 16 KLÖM XII. Nr. 10a/-b/. Kossuths Verordnungen über die Deckung der Kosten des Landeskommissars Paul Madocsányi, 13. April. Vgl. Anm. 9. - Die Abrechnung über die an notleidende Bauern verteilte Finanzhilfe: Pm, Só- és pénztári, Fons 1848/19., Pos. 177., 17. Mai - 19. Dez 1848. Fol. 45. 17 Stimmt mit Kossuths Verordnung an Szögyény über die Einstellung der Tätigkeit der Ungarischen Hofkanzlei überein, 12. April. Siehe: KLÖM XII. Nr. 8. - Die Ungarische Hofkanzlei löste der Vizekanzler am 15. April als Abschluß der letzten Ratssitzung auf. Das diesbezügliche Originalprotokoll: ÖStA, Finanzmm., Präsid. 1849:1474. FM. - Szögyénys Erinnerungen an dieses Ereignis: Szögyény-Marich. - Uber den politischen Hintergrund der Kanzleiauflösung (Reskript vom 28. März) siehe: Károlyi 1936, Kap. III und Akten, Nr. Í2. 18 Die Ungarische Hofkanzlei war die oberste Hofbehörde im engeren Ungarn. Mit ihrer Vermittlung trat der Herrscher mit den übrigen ungarischen Behörden in Verbindung, die ihren Sitz im Lande hatten. Der Kompetenz des Herrschers entsprechend, erledigte die Hofkanzlei Verwaltungs-, Justiz- und Müitärangelegenheiten. Darüber informiert Bélay.