Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
z. B. 9. Presse-, Rede-, Unterrichts- und Religionsfreiheit; 11. Landtagswahl aufgrund der Volksvertretung; 12. Rechtsgleichheit, Öffentlichkeit der Gerichte, Geschworenengericht, richterliche Verantwortlichkeit usw. 4 Die Matrikeln mußten im Sinne von Gesetz Nr. VI des Jahres 1840 § 7 und § 8 ungarisch geführt werden. Darin erblickten die Serben eine Gefahr für ihre Religion und Nationalität. Thim I. 26. 5 In Bosnien wandte sich im Frühling die Bevölkerung gegen die Türken, ihre Bewegung wurde von Serbien unterstützt. Die türkische Pforte verhinderte den Ausbruch des Aufstandes. Ebd. II. Nr. 2. 6 Auf Initiative der slowakischen Intelligenz organisierten sich auch die Slowaken in Oberungarn. In der Generalkongregation des Komitats Liptau wurden die Rechte der slowakischen Sprache verlangt. In Schemnitz verlangten die Bergarbeiter bessere Löhne, sie hatten keine nationalen Wünsche. 7 Unter die Aufsicht des Innenministers gehörten die Polizeiangelegenheiten. Ebenso war er mit den Verwaltungsangelegenheiten der Munizipien (Komitate, Städte) befaßt. Zu letzten gehörten auch die Nationalgardebelange; innerhalb der Grenzen der Munizipien und bei polizeilichen Aufgaben verfügte der Innenminister über sie. (Mangels einer Staatspolizei wurde die Nationalgarde für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in Anspruch genommen.) 8 Die geheimpolizeilichen Methoden der vorausgehenden Periode war die verantwortliche Regierung zu vermeiden bestrebt. 9 Ludwig Batthyány richtete am 12. April amtliche Aufforderungen an Madocsányi, Szentiványi, Justh und Beniczky; letzterer hielt sich damals in Pest auf. Rapant I. 2, 22b/-c/. Der Brief an Madocsányi z. B. findet sich in: Kossuth iratai időrendben I. Nr. 412. 14. April. - Dazu noch: Uber die Deckung der Kosten von Paul Madocsányi disponiert Kossuth, 13. April; Note von Finanzsekretär Stuller an das Innenministerium über die Erweiterung der Beauftragung von Peter Géczy, 24. April. KLÖMXII. 10, Nr. 44. Paul Madocsányi (1808-1875) - Vizegespan des Komitats Liptau, dann Obergespan des Komitats Arva und Regierungskommissar in Oberungarn. Edmund Szentiványi - Grundbesitzer im Komitat Liptau. Joseph Justh (1809-1875) - Obergespan des Komitats Túróc. Ludwig Beniczky (1813-1868) - Regierungskommissar der Komitate Sohl, Bars, Hont und der Bergstädte. Peter Géczy - Obergespan des Komitats Hont, Regierungskommissar der Bergstädte. 10 Das Provinzkommissariat (commissariatus provinciális) wurde gemäß Gesetz Nr. C des Jahres 1723 eingerichtet. Fényes II. 126-127 (später siehe noch als commissariaticum). - Aufgabe dieses der Aufsicht der Statthalterei unterstellten Organs war es, bei Angelegenheiten zwischen dem im Lande einquartierten Militär und der Zivilbevölkerung die Interessen letzterer zu vertreten. Die Interessen des Militärs zu vertreten, war eine andere Behörde, das Kriegskommissariat, berufen. Beide Organisationen wirkten parallel miteinander;