Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

z. B. 9. Presse-, Rede-, Unterrichts- und Religionsfreiheit; 11. Landtagswahl aufgrund der Volksvertretung; 12. Rechtsgleichheit, Öffentlichkeit der Gerich­te, Geschworenengericht, richterliche Verantwortlichkeit usw. 4 Die Matrikeln mußten im Sinne von Gesetz Nr. VI des Jahres 1840 § 7 und § 8 ungarisch geführt werden. Darin erblickten die Serben eine Gefahr für ihre Religion und Nationalität. Thim I. 26. 5 In Bosnien wandte sich im Frühling die Bevölkerung gegen die Türken, ihre Bewegung wurde von Serbien unterstützt. Die türkische Pforte verhin­derte den Ausbruch des Aufstandes. Ebd. II. Nr. 2. 6 Auf Initiative der slowakischen Intelligenz organisierten sich auch die Slowaken in Oberungarn. In der Generalkongregation des Komitats Liptau wurden die Rechte der slowakischen Sprache verlangt. In Schemnitz verlang­ten die Bergarbeiter bessere Löhne, sie hatten keine nationalen Wünsche. 7 Unter die Aufsicht des Innenministers gehörten die Polizeiangelegenheit­en. Ebenso war er mit den Verwaltungsangelegenheiten der Munizipien (Ko­mitate, Städte) befaßt. Zu letzten gehörten auch die Nationalgardebelange; innerhalb der Grenzen der Munizipien und bei polizeilichen Aufgaben verfüg­te der Innenminister über sie. (Mangels einer Staatspolizei wurde die Natio­nalgarde für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in Anspruch genommen.) 8 Die geheimpolizeilichen Methoden der vorausgehenden Periode war die verantwortliche Regierung zu vermeiden bestrebt. 9 Ludwig Batthyány richtete am 12. April amtliche Aufforderungen an Ma­docsányi, Szentiványi, Justh und Beniczky; letzterer hielt sich damals in Pest auf. Rapant I. 2, 22b/-c/. Der Brief an Madocsányi z. B. findet sich in: Kossuth iratai időrendben I. Nr. 412. 14. April. - Dazu noch: Uber die Deckung der Kosten von Paul Madocsányi disponiert Kossuth, 13. April; Note von Finanz­sekretär Stuller an das Innenministerium über die Erweiterung der Beauftrag­ung von Peter Géczy, 24. April. KLÖMXII. 10, Nr. 44. Paul Madocsányi (1808-1875) - Vizegespan des Komitats Liptau, dann Obergespan des Komitats Arva und Regierungskommissar in Oberungarn. Edmund Szentiványi - Grundbesitzer im Komitat Liptau. Joseph Justh (1809-1875) - Obergespan des Komitats Túróc. Ludwig Beniczky (1813-1868) - Regierungskommissar der Komitate Sohl, Bars, Hont und der Bergstädte. Peter Géczy - Obergespan des Komitats Hont, Regierungskommissar der Bergstädte. 10 Das Provinzkommissariat (commissariatus provinciális) wurde gemäß Ge­setz Nr. C des Jahres 1723 eingerichtet. Fényes II. 126-127 (später siehe noch als commissariaticum). - Aufgabe dieses der Aufsicht der Statthalterei unter­stellten Organs war es, bei Angelegenheiten zwischen dem im Lande einquar­tierten Militär und der Zivilbevölkerung die Interessen letzterer zu vertreten. Die Interessen des Militärs zu vertreten, war eine andere Behörde, das Kriegs­kommissariat, berufen. Beide Organisationen wirkten parallel miteinander;

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