Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
wort entsprechend der Erklärung der Offiziersmehrheit geben werde, 3 - und danach hat der Generalkommandant an den russischen Oberbefehlshaber eine Antwort des Inhaltes gerichtet, da die unter seinem Kommando stehende Armee den Eid auf die von König Ferdinand V sanktionierte Verfassung von 1848 geleistet habe, werde sie diesem Eid auch weiterhin treu bleiben und die Waffen nicht strecken, solange diese Verfassung nicht garantiert und alle feindlichen Kräfte über die Grenzen des Landes hinausgetrieben seien, 4 Durch vorhegende Mitteilung wurde jene wache Sorge vertieft, mit der die Regierung in letzter Zeit die sich in Görgeis Lager zeigenden Geschehnisse zu begleiten sich verpflichtet fühlte, aus denen gewisse Abweichungen der Ansichten des genannten Generals von der Regierungsrichtung und die Neigung zur Vernachlässigung der Einhaltung der gebührenden Unterordnung hervorgingen. - Genannter Heerführer hat dadurch, daß er das vom Feind an ihn gesandte und geradewegs zum Verlassen der Fahnen des Vaterlandes auffordernde Angebot an seine Truppenkommandanten weitergab und sie sogar zum Überdenken des Angebotes aufforderte, bevor er es der Nationalregierung mitteilte, die Sorge eher noch verstärkt, die sich hinsichtlich seiner geschuldeten Abhängigkeit von der gesetzmäßigen Herrschaft zeigt. Dadurch aber, daß er sich in seiner Antwort an den russischen Oberkommandanten auf die vom früheren König bestätigten Gesetze von 1848 als auf das Endziel auch im gegenwärtigen Stadium des Kampfes beruft, hat er sich mit der Unabhängigkeitserklärung vom 14. April im Konflikt stehend geäußert. 5 All dies läßt es unaufschiebbar notwendig erscheinen, daß die Nationalregierung vollkommene Kenntnis vom Vorgehen General Görgeis als Feldherren wie von seiner in einem wesentlichen Interessentenkreis der Nation verfolgten Politik bekommt. Des weiteren ist es nötig - noch bevor nach Vereinigung der oberen mit der unteren Armee die endgültige Besetzung des Oberkommandos erfolgen wird -, Feldherrn Görgeis Abhängigkeitsverhältnisse von der Regierung zu klären und so auszugleichen, daß die Opfer für das Vaterland durch Ungleichheit und persönliche Willkür in den zweifellos beim ehrlichen und treuen Streben auf das eine Ziel eintretenden Erfolgen nicht zunichte gemacht werden. Aus diesem Grunde werden zwei RegierungsmitgHeder - der Ministerpräsident und der Minister des Äußern - zu dem Zwecke in Görgeis Lager gesandt, 6 daß sie alle bestehenden Fragen an das obere Lager und den Feldherrn Görgei im Interesse des Vaterlandes unter stabiler Garantie des Einverständnisses und der gesetzmäßigen Abhängigkeit erledigen. Den Erfolg ihres Vorgehens glaubt die Regierung durch den patriotischen Geist der oberen Armee sowie Feldherr Görgeis heldenhaften Charakter und Heimathebe völlig gesichert - darüber hinaus werden aber die entsandten beiden Minister für alle Fälle mit außerordentlicher Vollmacht, mit dem ganzen Gewicht der nationalen gesetzlichen Macht ausgestattet, alles zu tun, was zur Rettung des Vaterlandes als wünschenswert befunden wird. Was die Frage der Botschaftentauschs mit den Russen betrifft, hält es die Regierung in Beachtung aller möglicher Wendungen der Zukunft der Nation