Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
Infolgedessen wurde der Justizminister beauftragt, daß er sich über die systematische Vorbereitung der im Bereich des bei den Obergerichten bisher geübten Verfahrens und Vortrages für notwendig erachteten Modifizierungen mit dem Landesoberrichter und dem Präsidenten der Landesgerichtstafel 2 in Verbindung setzt und über das Ergebnis den Ministerrat informiert. 3 Als letzter Anfangstermin der Gerichtsbarkeit der Obergerichte aber wurde der 20. Juni laufenden Jahres bestimmt. 4 Originalreinschrift des Protokollauszugs. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Belügyminisztérium, Elnöki iratok (H 9) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Innenministerium, Präsidialakten (H 9)] Nr. 1849:383. - Veröffentlicht: KLÖMXV. Nr. 251. 37. BUDAPEST, 6. JUNI 1849 Auszug der Protokolls der außerordentlichen Ministerratssitzung am 6. Juni 1849 abends 6 Uhr in Pest Die ungarische Regierung hat sich von Beginn ihrer Tätigkeit an unablässig darum bemüht, im Gebiet Bács-Banat das Blutvergießen und die Zerstörungen des durch unsere Feinde verschärften wilden Krieges zu beenden. Sie war immer bereit, die sich zur Aussöhnung bietenden Gelegenheiten nicht nur aufzugreifen, sondern auch zu suchen. Die Versöhnung der Serben und Walachen hat sie gemeinsam mit dem Reichstag mehrfach versucht. 1 Wie demgemäß also der Gouverneur und der Ministerrat auch bisher nichts versäumt haben, so rechnen sie auch jetzt zu ihren wichtigsten Vorhaben, die Aussöhnung mit den serbischen und walachischen und allen anderen Volksstämmen infolge der vorgelegten Briefe 2 zur Sicherstellung der selbständigen Unabhängigkeit des Vaterlandes von neuem zu versuchen und wenn möglich zustande zu bringen. In dieser Hinsicht hat der Ministerrat folgendes beschlossen: a) Der Minister des Äußern soll in durch geeignete Personen zu überbringenden diplomatischen Noten den Regierungen aller Nationen [in Europa] mitteilen, daß Ungarn bereit ist, mit den im Land lebenden Volksstämmen wie bisher, so auch in Zukunft ohne Ausnahme sämtliche Bürgerrechte zu teilen; infolgedessen ist eine Unterdrückung der im Gebiet Ungarns wohnenden Volksstämmen durch die Ungarn nicht im geringsten wahr und stimmt nicht im entferntesten, da jeder Vblksstamm völlige Freiheit hat, seine Religion, eigene Sprache und den Unterricht seiner Kinder in der betreffenden Kirche, der Gemeinde, in seinen Schulen und im Familienkreis zu pflegen, zu üben und zu sichern. 3 Vor allem aber soll er seine Tätigkeit darauf richten, daß sofern zur Versöhnung der im Gebiet unseres Vaterlandes lebenden Serben und Walachen die Vermittlung der benachbarten walachischen und serbischen Regierungen und Nationen erforderlich wäre, er die Beschaffung dieser sobald als möglich zu erreichen versucht. 4