Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
b) Der Innenminister wurde beauftragt, auf den obigen Grundlagen die Versöhnung mit den Serben und Walachen wirkungsvoll zu versuchen und sie wenn möglich auch möglichst bald zustande zu bringen. Da Stratimirovic' Angebot im Prinzip und grundsätzlich akzeptiert wird, 5 soll ihm neben dem „salvus conductus" a ein zur Erledigung der Hauptbedingungen der Versöhnung mit den Beauftragten Ungarns geeigneter Ort und bestimmte Frist angegeben werden. Den Serben und Walachen, wenn sie bis zum festgelegten Zeitpunkt ihre Waffen niederlegen und der selbständigen Unabhängigkeit Ungarns vorweg huldigen, soll Verzeihung zugesichert werden. 6 Über all das setzen der Ministerpräsident und der Innenminister durch gemäß eigener Einsicht auszuarbeitende Proklamationen zu gegebener Zeit das Land in Kenntnis und begründen gleichzeitig das auf diesen Gegenstand bezügliche Verfahren des Ministerrates. c) Der Kriegsminister wird Sorge dafür tragen, mit entsprechender Strenge militärischer Strafe das unnötige Blutvergießen und die Verwüstungen des Krieges im Gebiet Bács-Banat möglichst zu beenden. Ausgefertigt vom Protokollführer des Ministerrates Alois Záborszky Fotokopie der Originalreinschrift. Borsod-Miskolcer Museum (1849:309. b. ein.). In: MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Szemere Bertalan miniszteri iratai (H 11) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Innenministerium, Ministerialakten von Bartholomäus Szemere yH 11)] 5. fol. 67-71. - Veröffentlicht: Thim III. 781 f.; KLÖMXV. Nr. 271. 38. [BUDAPEST], 8. JUNI 1949 Ich gebe mir die Ehre, dem Herrn Minister aus dem Beschluß der Ministerratssitzungen vom 2. Juni und 8. Juni 1849 a offiziell zu Kenntnis zu geben, daß der Ministerrat über die Statarialgerichte folgendes beschlossen hat: a) Die bei den Truppen bestehenden Statarialgerichte 1 sind sofort aufzuheben. b) Dem Justizminister wurde auch aufgetragen, für die Staatsanwälte 2 eine derartige Anweisung zu erlassen, daß diese, bevor sie jemanden vors Statarialgericht stellen, verpflichtet sind, die Akten der Anklagegrundlage und die Vorladung dem Justizminister einzureichen. 3 c) Zur nötigen und gewünschten Schaffung der Verfahrensuniformisierung der Statarialgerichte und zur Sicherung der Prinzipieneinheit hat der Ministerrat die künftige Aufstellung nur eines Statarialgerichtes in Pest und die Abschaffung der übrigen beschlossen. 4 Der Protokollführer des Ministerrates Alois Záborszky Originalreinschrift des Briefes an den Justizminister. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Igazságügyi Minisztérium, Elnöki iratok (H 65) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Justizministerium, Präsidialakten (H 65)] Nr. 1849:98. ein. - Veröffentlicht: KLÖMXV. Nr. 280.