Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

sowohl aus dem Grunde der unverzichtbaren Einheit als auch der Vermehrung und Organisierung der Armee, hinsichtlich der Notwendigkeit der Bewaff­nungs-, Montur-, Ausrüstungs-, Unterbringungs- und Arsenalorganisation zustimmend zur Kenntnis genommen. Zugleich wurde auch beschlossen, daß künftig die Befugnis des Kriegsmi­nisters für die Beförderungen und Auszeichnungen der Offiziere beziehungs­weise das oberste Bestätigungsrecht des Gouverneurs um so mehr in völliger Unversehrtheit wiederherzustellen ist, als die bisher von den Armeekomman­danten in diesem Bereich ausgeübte fast unbeschränkte, auch die freie Verfü­gung der nachträglichen Bestätigung fast nullifizierende Befugnis in bezug auf die eine und ungeteilte Armee oft Störungen verursacht und bei anderen Divi­sionen die Gleichberechtigung und höhere Gesichtspunkte verletzte, was auch auf die dem Offiziersrang gebührende Autorität ungünstige Auswirkung hatte. Künftig also dürfen die Armeekommandanten keine Beförderung von Offizieren höheren Ranges oder Auszeichnung mit dem Militärorden 3. Klasse verkünden, bis sie die bejahende Bestätigung des Kriegsministers auf ihre Vorschläge erhalten. Für die Verkündung von Stabsoffiziersbeförderungen und Auszeichnung­en mit dem Militärorden 2. Klasse aber ist auch unbedingt die vorherige Bes­tätigung durch den Gouverneur abzuwarten. Generalsernennungen und Auszeichnungen mit dem Militärorden 1. Klasse werden nur nach vorheriger Anhörung des Ministerrates durch den Gouverneur bestätigt werden. 4 Ungeachtet dessen können die Armeekommandanten auf dem Schlacht­feld als geziemende Belohnung für einzelne außergewöhnliche Heldentaten Beförderungen zum Offizier höheren Ranges vornehmen, und sie können auch ihre Vorschläge für Auszeichnungen mit dem Militärorden 3. Klasse sowie ebenfalls für Beförderungen zum Stabsoffizier (aber nicht zum General) äuß­ern; dafür aber wird selbst die treueste normale militärische Pflichterfüllung niemals die ausreichende Grundlage bieten, sondern nur die Tatsache, daß sich jemand über den Pflichtenbereich hinaus durch eine außerordentliche Heldentat oder besonderen Erfolg ausgezeichnet hat. 5 Uber all das sind die Armeekommandanten vom Kriegsministerium für ihre eigene Anwendung, und wenn es als ratsam erscheint, auch die gesamte Armee selbst, durch einen Tagesbefehl zu informieren, mit der Beifügung, daß zwar die Richtung der Kriegsoperationen wegen der notwendigen Einheit und Koordination vom Kriegsministerium festgelegt wird, die Dispositionen zur strategischen Durchführung und die Freiheit der Operationsdetails selbstver­ständlich zur Kompetenz der Militärbefehlshaber gehören werden. 2. Unter den gegebenen Umständen müssen alle Teile der Armee so einge­setzt werden, daß sie einander beim Schutz des Landes vor dem zweifachen Feind helfen können und auch ihre Konzentration vorbereitet wird. Und des­halb 3. ist als Hauptstützpunkt der oberungarischen Kriegsoperationen Ko­morn zu betrachten, so daß es beim nächsten Feldzug nicht nur in der Qualität als Festungswache, sondern auch als umschanztes Lager auftrete, das das

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