Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
a) Der Ministerrat hat den Beschluß gefaßt: Der Kriegsminister soll eine allgemeine Versicherung herausgeben, daß bei den Regimentern der Militärgrenze bei gleichen Voraussetzungen die dort Gebürtigen bei den Beförderungen besonders berücksichtigt werden. Ahnlich ist den Verwaltungsoffizieren der Militärgrenze zu versichern, daß sie in ihren Ämtern belassen werden. 1 [4.1 Dem Kultusminister wurde zur Pflicht gemacht, für die Verbesserung des Schicksals der walachischen und serbischen Priester zu sorgen. ~ 2 *** Hinsichtlich der Prozesse der Bewohner der Militärgrenze wird der Kriegsminister ein Kriegsgericht aufstellen, das alle Prozesse, die bisher die zuständigen Generalkommanden und der Wiener Hofkriegsrat erledigten, 3 auf dem Wege des Rechtsmittels untersucht; und hinsichtlich der Zivilprozesse erachtet es der Justizminister als nötig, daß über die Art, wie die bürgerlichen Privatverhältnisse der Bewohner der Militärgrenze geregelt und ihre Gerichtsstühle und Appellationsgerichte sowohl für die freien Gemeinden als auch die übrigen gestaltet werden sollen, die Bewohner der Militärgrenze selbst gehört werden, und zwar sowohl die von bürgerlichem als auch von militärischem Stand, zu welchem Zwecke sie aufgerufen werden sollen, zu all diesen Gegenständen Vorschläge zu machen und ihm diese zuzuschicken; darüber hinaus sollen sie einen oder zwei geeignete Personen vorschlagen, die als Räte in der Kodifikationssektion 4 des Justizministeriums mit Gehalt von 2500 Pengőforint Platz nehmen und aus den einzuschickenden Vorschlägen und sonstigen Hilfsmitteln einen ausführlichen Gesetzesvorschlag anfertigen. Dem königlichen Kommissar Peter Csernovics wurde aufgetragen, einverständlich mit der militärischen Obrigkeit der Militärgrenze die Ernennung solcher Kommissionen zu bewerkstelligen, die aus geeigneten, auch über das Vertrauen des Volkes der Militärgrenze verfügenden Personen bestehen und die Wünsche und Bedürfnisse des Volkes kennen, die mit der Herstellung solcher Vorschläge beauftragt werden, wobei zugleich nach der Befragung 5 der freien Gemeinden und sonstigen militärischen Orte aus den von ihnen gemachten Vorschlägen zwei Personenen dem Justizministerium Unterbreitet werden, die dann zu Räten ernannt werden; hier soll bemerkt werden, daß bei diesen Personen die Kenntnis der ungarischen Sprache weniger nötig ist als eher die Fachkenntnis. Indem zum königlichen Kommissar Peter Csernovics der pensionierte Generalmajor Baron Jovics 6 entsendet wird, wurde er ergänzend über folgendes angewiesen: 1. In den Militärgrenzen Ungarns soll er sich über die staatlichen öffentlichen Arbeiten zu informieren bemühen und nach Anhörung der Bewohner der