Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
Militärgrenze Bericht erstatten, wie man ihnen durch die Gesetzgebung Erleichterungen verschaffen könnte; auch bis dahin soll er die ärarischen Arbeiten, die robotartig sind, einstellen und den Bewohnern der Militärgrenze versichern, daß sie all der Erleichterungen teilhaftig werden wie die übrigen Bewohner des Landes. 2. Er soll den Bewohnern der Militärgrenze zur Kenntnis geben, daß, weil die Regelung der Einkünfte des Landes vor den Rechstag gehört, die Regierung entschlossen ist, im kommenden Reichstag, wo auch schon die Delegierten der Bewohner der Militärgrenze anwesend sind, eine erhebliche Absenkung des Salzpreises in Vorschlag zu bringen. 3. Sollte irgendeine Gemeinde Beschwerde führen, daß sie zu wenig Weiden hat: Darüber hinaus, daß in den Wäldern den Forstregeln gemäß das Weiden ohne Schaden des Waldes geschehen kann, schafft der königliche Kommissar Abhilfe der Klage. [7.] Für die Zukunft sind die [verbundenen] „Teile" als „verbundene Länder" [Nebenländer] zu bezeichnen und ist die namentlich gesonderte Nennung der Komitate Szerem, Pozsega und Verőcze soweit als möglich zu vermeiden. 7 Betreffend der Freizügigkeit der Militärgrenzbewohner: Der Kriegsminister wird das zuständige Kommando dahingehend anweisen, daß alle diejenigen, die der Felddienst entbehren kann, nicht gehindert werden sollen; und im übrigen sollen die Militärgrenzbewohner dem zuständigen königlichen Kommissar einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Freizügigkeit erleichtern könne, indem [die Genehmigung] zum Betreiben von Gewerbe, Handel und Handwerksberufen allgemein gegeben wird. Dem Kommandanten von Peterwardein 8 wurde zur Kenntnis gegeben, daß nachdem die Nachricht eintraf, daß die Festung von Peterwardein bereits feindlich angegriffen wurde, er für den Schutz der Festung mit seinem Leben und seiner Ehre bürgen und, um sie zu halten, alles zu seiner militärischen Pflicht Gehörende tun und auch das verteidigende Kriegsvolk mit der Deckung durch Geschütze sichern muß. Der König teilt über den Minister des Außwärtigen [sie!] mit, daß das Wiener Kriegsministerium in den Militärgrenzen die Aufstellung von 4. Bataillonen nicht nur geplant, sondern auch angeordnet hat; der Minister des Außwärtigen wurde angewiesen zu erreichen, daß das Wiener Kriegsministerium ein für allemal bei der Einmischung in die ungarischen Militärangelegenheiten zum Gehorsam gezwungen wird; zugleich aber wurde er angewiesen, dem Wiener Kriegsministerium zu verstehen zu geben, die ungarische Regierung könne ihre Verwunderung nicht verbergen, daß das Wiener Kriegsministerium immer noch nicht mit Maßnahmen hinsichtlich der ungarischen Militärangelegenheiten aufhören will, obwohl doch der jetzige Wiener Minister selbst den Allerhöchsten Befehl des Monarchen mitgeteilt hat, daß über die ungarischen Militärangelegenheiten im Sinne der Gesetze ausschließlich die ungarische Regierung verfügen kann, weswegen sie auch die Aufstellung der 4. Bataillone